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Hände schützen kleine Holzfigur

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hände schützen kleine Holzfigur

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Website und mobilen Anwendungen

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist bestrebt, ihre Website und die dazugehörigen mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz des Trägerlandes der GGL, dem Land Sachsen-Anhalt (BGG LSA) und der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Website Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Kontakt für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Sollten Sie auf nicht barrierefreie Inhalte stoßen, die für Sie von Bedeutung sind, kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen die benötigten Informationen in einer für Sie geeigneten Form bereitstellen können. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen.

Nutzen Sie für Hinweise unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0345 52352 0.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige der auf unserer Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Grund dafür ist, dass deren Anpassung eine unverhältnismäßige organisatorische und finanzielle Belastung darstellen würde, was die Erfüllung der Kernaufgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder beeinträchtigen könnte.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass Dokumente, die Excel-Dateien enthalten, aus technischen Gründen nicht barrierefrei bereitgestellt werden können. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Sie können sich jederzeit über das Kontaktformular an uns wenden und wir bemühen uns, Ihnen die Inhalte des entsprechenden Dokuments in anderer Form zur Verfügung zu stellen.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle übrigen Dokumente in absehbarer Zeit barrierefrei zu gestalten, um allen BesucherInnen unserer Webseite einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen und Mitteilungen innerhalb eines Monats zu beantworten.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie nach einer Mitteilung an uns weiterhin Barrieren bei der Nutzung unserer Website oder mobilen Anwendungen feststellen, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde nach § 16d BGG LSA bei der Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen. Dieses Verfahren soll helfen, Konflikte einvernehmlich zu lösen. Hier finden Sie weitere Informationen sowie den Zugang zur Ombudsstelle.

aktualisiert am 23.12.2024