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Spielerschutz: Gesetze, Nutzen & Maßnahmen

Spielerschutz: Gesetze, Nutzen & Maßnahmen

Spielerschutzmaßnahmen für Glücksspiele im Internet

So wie in öffentlichen Spielhallen gibt es in Deutschland Gesetze und Regelungen zu den Spielerschutzmaßnahmen bei Glücksspielen im Internet. Die zentrale Aufgabe der staatlichen Aufsicht und Kontrolle über legale Glücksspielangebote im Internet haben die Bundesländer der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übertragen.

Die Behörde sorgt für die Umsetzung und Einhaltung der umfangreichen Maßnahmen, die der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) für Glücksspiele im Internet gesetzlich definiert und vorschreibt, um den Spieler- und Jugendschutz und die Verhinderung von Wett- und Glücksspielsucht präventiv zu gewährleisten.

Die Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 bestehen zum einen aus Vorgaben an Anbieter für den Erhalt einer Erlaubnis und zum anderen aus gestärkten Aufsichtsmöglichkeiten für die Überwachung der Regeln. Neben den allgemeinen Vorgaben, die im Folgenden vorgestellt werden, schreibt der GlüStV 2021 außerdem konkrete Spielerschutzmaßnahmen für die einzelnen Glücksspielarten vor.

Was beinhalten die Vorgaben an die Anbieter?

Durch die Glücksspielanbieter sind im Rahmen des Erlaubnisantrages der GGL gegenüber unter anderem die nachstehenden Anforderungen nachzuweisen. Sie werden durch die GGL regelmäßig und anlassbezogen auf deren Einhaltung überprüft.

Transparenz über den Besitz einer Erlaubnis

Es muss auf der Startseite der Webseite ersichtlich sein, dass der Anbieter über eine deutsche Erlaubnis verfügt und von der GGL beaufsichtigt wird. Der Anbieter hat dabei die Möglichkeit, das offizielle GGL Prüf- und Erlaubnissiegel zu verwenden. Mit der Erteilung der Erlaubnis wird der Anbieter in die amtliche Whitelist aufgenommen.

Kontoerstellung

So funktioniert das Spielkonto

Für die Teilnahme an Glücksspielen im Internet ist ein persönliches Spielkonto bei dem jeweiligen Anbieter erforderlich. Eine Spielteilnahme ohne Spielkonto ist gesetzlich nicht erlaubt. Dabei gelten unter anderem durch die im Folgenden aufgeführten Regelungen des Paragraph 6 GlüStV 2021:

  • Pro Anbieter darf nur ein Spielkonto eröffnet werden,
  • Der Anbieter muss die Identität jedes Menschen, der sich anmeldet, überprüfen, um weitere Spielerschutzmaßnahmen wie beispielsweise die Unterbindung des Spielens bei mehreren Anbietern gleichzeitig umsetzen zu können,
  • Der Schritt der Anmeldung darf auf keinen Fall übersprungen und muss vor Spielbeginn durchgeführt werden.

Einrichtung des Spielkontos

Zur Einrichtung des Kontos müssen folgende persönliche Daten angegeben werden: Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum- und -ort, Wohnanschrift.

Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Richtigkeit dieser Angaben durch geeignete und zuverlässige Verfahren zu prüfen.

Was passiert bei fehlerhaften Angaben?

Können die Angaben nicht verifiziert werden, fordert der Anbieter eine Korrektur oder einen Nachweis. Erst nach erfolgreicher Überprüfung dürfen Einzahlungen vollständig genutzt und Auszahlungen durchgeführt werden.

Vorläufige Spielmöglichkeit

Bis zur Bestätigung der Daten kann das Spielkonto für maximal 72 Stunden freigeschaltet werden – mit folgenden Einschränkungen:

  • Einzahlungslimit von 100 Euro
  • Keine Auszahlungen in diesem Zeitraum
  • Der Hinweis auf diese Einschränkungen muss vor Spielbeginn zur Kenntnis genommen und bestätigt werden

Regelmäßige Datenbestätigung

Anbieter sind verpflichtet, regelmäßig zur Bestätigung oder Aktualisierung der gespeicherten persönlichen Daten aufzufordern. Erfolgt keine Bestätigung oder kann die Richtigkeit nicht festgestellt werden, wird die weitere Spielteilnahme gesperrt.

Änderung von Zahlungsdaten

Bei Änderungen von Bank- oder Kontodaten ist erneut eine Überprüfung der persönlichen Angaben erforderlich. Bis dahin sind Auszahlungen nur auf die zuvor hinterlegten Konten möglich.

Schließung des Spielkontos

Spielende können das Spielkonto jederzeit schließen. Dabei muss die Möglichkeit bestehen, eine Kontoverbindung zur Auszahlung des Restguthabens anzugeben. Die Schließung darf nicht aufwendiger sein als die Kontoeröffnung.

Ein- und Auszahlungen
  • Auf dem Spielerkonto werden alle Beträge festgehalten, die für das Spielen zur Verfügung stehen. Diese Beträge werden immer in Euro und Cent angegeben.
  • Sobald eine Einzahlung beim Anbieter eingeht, muss sie sofort auf dem Spielerkonto gutgeschrieben werden.
  • Gewinne sind ebenfalls umgehend auf das Spielerkonto zu buchen.
  • Wenn eine Auszahlung angefordert wird, muss der entsprechende Betrag sofort vom Spielerkonto abgezogen werden.

Automatische Auszahlung von Gewinnen

Der Anbieter muss eine Funktion anbieten, mit der eingestellt werden kann, dass Gewinne ab einem bestimmten Betrag automatisch ausgezahlt werden.

Keine Kreditmöglichkeit

Wenn kein Guthaben mehr auf dem Spielkonto ist, kann nicht weitergespielt werden (Kreditverbot). Dem Glücksspielanbieter ist es untersagt, auch über Dritte, ein Darlehen zu gewähren.

Zulässige Zahlungsmethoden

Ein- und Auszahlungen dürfen nur über Zahlungskonten erfolgen, die auf den Namen der jeweiligen Person laufen. Diese Konten müssen bei Banken oder anderen gesetzlich geregelten Finanzinstituten geführt werden.

 

Anschluss an das Glücksspielaufsichtssystem LUGAS

Die Anbieter sind dazu verpflichtet, sich das das Glücksspielaufsichtssystem LUGAS anzuschließen und der GGL somit die Möglichkeit der Überwachung zu gewährleisten.

LUGAS besteht aus zwei Systemen

Zentraldateien

Die Limitdatei ermöglicht die Einhaltung des durch einen Spielenden selbst festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits. Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern im Internet.

Mehr Infos dazu unter: Die LUGAS-Zentraldateien: Limit- und Aktivitätsdatei

Auswertesystem der Safe-Server

Dieses Auswertesystem dient der GGL zur Überwachung der Einhaltung der Regulierungsvorgaben, der Verhinderung von Manipulationen insbesondere durch Veranstalter, dem Gewinn einer Datengrundlage zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages und der Überprüfung der Spielsuchtfrüherkennungssysteme der Veranstalter. Bei einer Registrierung und beim Einloggen erfolgt auch der Abgleich mit der OASIS Spielersperrdatei.

Mehr Infos dazu unter: Das LUGAS-Auswertesystem der Safe-Server

Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, welches grundsätzlich maximal 1.000 € im Monat beträgt ist eine Regelung zum Schutz von Spielenden. Es kann individuell auch deutlich geringer eingestellt werden.

Darüber hinaus haben Spielende die Möglichkeit, über ihr Spielkonto unterschiedliche Einstellungen vorzunehmen und individuelle tägliche, wöchentliche, monatliche Einsatz-, Einzahlungs-, und Verlustlimits festzulegen. Bei Ausschöpfung des Limits ist keine Spielteilnahme mehr möglich. Weitere Regelungen in Bezug auf das Einzahlungslimit sind:

  • Anbieter dürfen nicht damit werben, dass das anbieterübergreifende Einzahlungslimit höher als 1.000 Euro sein darf,
  • Spielende müssen jederzeit die Möglichkeit haben, bei einem Anbieter ein Einzahlungslimit festzulegen, das nur für diesen Anbieter gilt,
  • Spielende müssen die Möglichkeit haben, bei einem Anbieter ein Verlustlimit festzulegen, das nur für diesen Anbieter gilt,
  • Alle Limits können jederzeit und neu gesetzt und kostenlos geändert werden.

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit kann in Ausnahmefällen erhöht werden. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, erfahren sie in unserem FAQ Bereich Häufig gestellte Fragen zur Erhöhung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits. Um auch bei einer Erhöhung den Spielerschutz zu gewährleiten entwickelte die GGL die sogenannte Markers of Harm, die eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme darstellen.

Sperrmöglichkeiten

Die verschiedenen Möglichkeiten zur Spielsperre sind vor allem für Personen relevant, die ein riskantes Spielverhalten aufweisen oder unter Glücksspielsucht leiden. Anbieter sind dazu verpflichtet, folgende Sperrmöglichkeiten zu gewährleisten:

  • Panikbutton: Die Option zur Nutzung eines Panikbuttons muss überall erkennbar und eindeutig auf der Spielseite angezeigt werden. Die Aktivierung des Panikbuttons führt zu einer kurzfristigen Sperre von 24 Stunden, die automatisch nach Ablauf der Zeit
  • Es gibt eine Möglichkeit zur Selbst- und Fremdsperre. Die Selbstsperre kann für mindestens 3 Monate und die Fremdsperre für 12 Monate gebührenfrei über das Spielersperrsystem OASIS beantragt werden.
  • Darüber hinaus sind Anbieter bei ernstzunehmenden Hinweisen, die auf Glücksspielsucht oder Überschuldung hindeuten, dazu verpflichtet, die entsprechende Person selbst zu sperren.

Anbieter müssen gewährleisten, dass gesperrte Personen, nicht länger an ihrem Glücksspielangebot teilnehmen können. Dies erfolgt durch Identitätsüberprüfungen.

Spielsuchtfrüherkennung

Online-Glücksspielanbieter müssen ein automatisiertes System zur Früherkennung von glücksspielgefährdeten Spielern nachweisen.

Es sind Maßnahmen festzulegen, die beim Erkennen von potenziell gefährdenden Spielverhalten ergriffen werden. Diese können abgestuft über Hinweise, direkte Ansprachen und Kontaktaufnahme bis hin zur Fremdsperre durch den Anbieter erfolgen. Der Anbieter kann dabei KI-Tools zur Früherkennung installieren. Diese schlagen bei zuvor festgelegten Markern an und signalisieren dem Kundenservice des Anbieters einen Kunden, der zu seinem Spielverhalten und den Gefahren des Online-Glücksspiels ernsthaft angesprochen werden muss.

Die von der GGL entwickelten Markers of Harm wurden bereits gerichtlich bekräftigt und können nun als orientierungspunkte von Spielsuchtfrüherkennungssystemen dienen.

Informationspflicht

Die Anbieter sind dazu verpflichtet, den Spielenden jederzeit folgende Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Grundregeln lauten: 

  • Stand des aktuellen Guthabens
  • Einsicht in die Spielhistorie: Einsätze, Gewinne, Verluste, Ein- und Auszahlungen
  • Höhe der gesetzten Limits sowie Limitänderungen aus dem letzten Jahr
  • Informationen über gesundheitliche Suchtrisiken und Gefahren müssen zu Verfügung gestellt werden, sodass Aufklärung über mögliche negative Auswirkungen des Glücksspiels und schwerwiegende Probleme gewährleistet wird.
  • Informationen zu Unterstützung und Hilfe bei Glücksspielsucht wie Therapie- und Beratungsmöglichkeiten müssen zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Anbieter muss Angaben über die Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten zur Verfügung stellen.
  • Name und Anschrift des Erlaubnisinhabers, Handelsregisternummer u. ä. müssen auf der Webseite zu finden
  • Die Information, dass Minderjährige vom Spiel ausgeschlossen sind, muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden.
Nachweis von Schutz- und Sicherheitskonzepten

Glücksspielanbieter müssen für die Erlaubniserteilung umfangreiche Voraussetzungen erfüllen und diese konkret anhand von Konzepten darstellen, belegen und zur intensiven Prüfung vorlegen. Unter anderem sind folgende

Konzepte vorzulegen:

  • IT Konzept
  • Vertriebskonzept
  • Geldwäschekonzept
  • Wirtschaftlichkeitskonzept
  • Zahlungsabwicklungskonzept
Nachweis des Sozialkonzeptes

Glücksspielanbieter sind verpflichtet, den Jugend- und Spielerschutz zu jeder Zeit sicherzustellen, die Spielenden zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Hierzu haben sie sogenannte Sozialkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Darin ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. Die Sozialkonzepte sind differenziert auf die verschiedenen Glücksspielformen abzustimmen. Das Konzept wird durch die GGL überprüft und die Umsetzung kontrolliert.

Zudem muss der Anbieter einen pädagogisch qualifizierten und geeigneten Sozialkonzept- und Spielerschutzbeauftragten benennen, der regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen muss.

Werbevorgaben und -verbot

Die Anbieter müssen sich an folgende Spielerschutzmaßnahmen in Bezug auf Werbung halten:

  • Zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele
  • Sportwettenwerbung mit aktiven Sportlern und Funktionären ist verboten.
  • In Sportstätten ist Werbung für Glücksspiele nur in Form der Dachmarkenwerbung auf Trikots und Banden sowie ähnlichen Werbemitteln erlaubt.
  • Persönlich adressierte Werbung für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, darf nur bei Vorlage einer vorherigen Einwilligung des Empfängers zum Empfang von Werbung und zur Abfrage der Sperrdatei erfolgen.
  • Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulässig.
  • Verboten ist zudem jegliche Werbung oder sonstige Verlinkung oder Verweisung auf Darlehen auf der Internetdomain des Glücksspielanbieters.
Beschwerdemanagement

Der Anbieter muss Spielenden den Service anbieten, Beschwerden und Anregungen per Kontaktformular, E-Mail oder anderen Kontaktoptionen übermitteln zu können.

Konkrete Regelungen für verschiedene Glücksspielarten

Neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Spielerschutzmaßnahmen und Werbung für Glücksspiel, definiert der GlüStV 2021 für die verschiedenen Glücksspielarten, wie Virtuelles Automatenspiel, Online-Poker, Sportwetten, Lotterien usw. weitere spezifische Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen.

Sollten diese Spielerschutzmaßnahmen auf der Webseite von Online Glücksspielen nicht korrekt umgesetzt sein, handelt es sich höchstwahrscheinlich um unerlaubtes Glücksspiel. Einen Überblick darüber, wie Sie dieses außerdem erkennen können und welche Konsequenzen das Spielen bei illegalen Glücksspielanbietern hat, finden Sie in unserem FAQ Bereich zu illegalem Glücksspiel.

Hilfe für Betroffene

Einen Selbsttest, um einschätzen zu können, wie riskant ihr Spielverhalten ist, finden Sie unter: Selbsttest Glücksspielsucht.

Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst unter pathologischem Spielen leidet bzw. mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben und nach Unterstützung suchen, finden Sie ein umfangreiches Beratungs- und Hilfsangebot auf www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de und www.gluecksspielhilfe.de.

Auch beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote zum Beispiel in Form einer kostenlose Suchthotline. Die Seite www.check-dein-spiel.de des BIÖG bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Thema Glücksspiel und Glücksspielsucht.

Geeignete Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie zudem beim Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für SuchtfragenSuchthilfeverzeichnis - DHS.

 

aktualisiert am 07.08.2025