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Glücksspielsucht: Beratungs- und Hilfsangebote

Glücksspielsucht:
Beratungs- und Hilfsangebote

regional, bundesweit und online

Beratungs- und Hilfsangebote

Was ist Glücksspielsucht?

Glücksspielsucht bzw. Pathologisches Spielen oder Zwanghaftes Spielen ist als Abhängigkeitskrankheit - Gambling Disorder - offiziell anerkannt. Im ICD-10* ist pathologisches Spielen als abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle klassifiziert (F63) und wie folgt definiert:

„Die Störung besteht in häufigem und wiederholtem episodenhaftem Glücksspiel, das die Lebensführung des betroffenen Patienten beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt“.

Bei zwanghaftem Spielen wird die betroffene Person von dem Verlangen nach Spielen beherrscht, ohne den Impuls zum Spiel widerstehen zu können. Die Krankheit entwickelt sich meist schleichend, sodass es oftmals schwierig ist, eine klare Grenze zwischen Genuss und Sucht zu ziehen.

*Die ICD-10 ist die 10. Version der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, einer medizinischen Klassifikationsliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Was löst eine Spielsucht aus?

Ursachen für eine Spielsucht können beispielsweise traumatisierende Erfahrungen in der früheren Biografie von Betroffenen sein.

In die aktive Sucht rutschen Spielende häufig ab, wenn es zu Lebenskrisen kommt. Die Fragen „Wie entsteht eine Spielsucht?“ oder „Wie beginnt eine Spielsucht“, können aber nicht einheitlich beantwortet werden.

Was sind die Symptome von Glücksspielsucht?

Ein Gewinn beim Glücksspiel kann einen positiven Bewusstseinszustand auslösen, sodass Spielende ihn durch erneutes Spielen immer wieder hervorrufen möchten. Je länger und je öfter eine Person spielt, desto höher wird die Toleranz und sie muss häufig mit höheren Einsätzen spielen, um das Glücksgefühl trotzdem hervorrufen zu können.

Bei zwanghaftem Spielen wird die betroffene Person von dem Verlangen nach Spielen beherrscht, ohne den Impuls zum Spiel widerstehen zu können. Die Krankheit entwickelt sich meist schleichend, sodass es oftmals schwierig ist, eine klare Grenze zwischen Genuss und Sucht zu ziehen.

Betroffene ziehen sich oft zurück und meiden soziale Kontakte. Sie verlieren oftmals ihre Interessen und in der Kommunikation mit Angehörigen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen und Schuldzuweisungen.

Ist Spielsucht eine Krankheit? - Diagnosekriterien für pathologisches Glücksspielen nach DSM-V

Im DSM-V** wurde pathologisches Spielen in die Gruppe der Abhängigkeitserkrankungen aufgenommen und mit folgenden Merkmalen definiert:1

  1. 1. Notwendigkeit des Glücksspielens mit immer höheren Einsätzen, um eine gewünschte Erregung zu erreichen.
  2. 2. Unruhe und Reizbarkeit bei dem Versuch, das Glücksspielen einzuschränken
    oder aufzugeben.
  3. 3. Wiederholte erfolglose Versuche, das Glücksspielen zu kontrollieren, einzuschränken oder aufzugeben.
  4. 4. Starke gedankliche Eingenommenheit durch Glücksspielen (z. B. starke Beschäftigung mit gedanklichem Nacherleben vergangener Spielerfahrungen, mit Verhindern oder Planen der nächsten Spielunternehmung, Nachdenken über Wege, Geld für das Glücksspiel zu beschaffen).
  5. 5. Häufiges Glücksspiel in belastenden Gefühlszuständen (z. B. bei Hilflosigkeit, Schuldgefühlen, Angst, depressiver Stimmung).
  6. 6. Rückkehr zum Glücksspiel am nächsten Tag, um Verluste auszugleichen (dem Verlust „hinterherjagen“ [„Chasing“]).
  7. 7. Belügen anderer, um das Ausmaß der Verstrickung in das Glücksspielen zu vertuschen.
  8. 8. Gefährdung oder Verlust einer wichtigen Beziehung, eines Arbeitsplatzes, von Ausbildungs- oder Aufstiegschancen aufgrund des Glücksspielens.
  9. 9. Verlassen auf finanzielle Unterstützung durch andere, um die durch das Glücksspiel verursachte finanzielle Notlage zu überwinden.

Das DSM‑V wird weltweit in der psychiatrischen Diagnostik verwendet und genannten Merkmale bilden einen internationalen Standard.

Als eine schwächere Ausprägung gilt das problematische Spielen. Für diese Form des Glücksspielens liegt keine einheitliche Definition vor.

1 vgl. Fachinformationen - IFT

Wie viele Glücksspielsüchtige gibt es in Deutschland? Und wer ist betroffen?

Laut des Glücksspiel-Surveys 2023 haben im Jahr 2022 36,5 % der Bevölkerung in Deutschland an mindestens einem Glücksspiel um Geld teilgenommen. Der Anteil der Männer lag dabei mit 40,4 % höher als der der Frauen (32,7 %).

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass bei insgesamt 2,4 % der deutschen Bevölkerung im Alter von 18-70 Jahren eine Glücksspielstörung anhand der erfüllten Kriterien des DSM-5 erkennbar sei. Das sind hochgerechnet in absolute Zahlen ca. 1,3 Millionen Personen[1]. Weitere 6,1 % (hochgerechnet ca. 3,4 Millionen Personen) zeigen laut Studie ein riskantes Spielverhalten auf.

Die letzte Studie der BZgA von 2019 (Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2019) ging hochgerechnet von ca. 229.000 problematisch und ca. 200.000 pathologisch Glücksspielenden aus.

Aufgrund der starken Veränderung der Erhebungsmethodik sind die Daten der aktuellen Studie mit denen der Vorgängerstudien nur sehr eingeschränkt vergleichbar.

Vergleichbar sind jedoch die Ergebnisse bezüglich des Anteils der Spielteilnahme an einzelnen Glücksspielformen. Diese sind großteils stabil gegenüber den letzten Erhebungen geblieben.

An den riskanten Glücksspielarten Automatenspiele, Casinospiele und Sportwetten haben laut Survey 2021 insgesamt 6,8 % der Bevölkerung teilgenommen. Dabei liegt der Anteil derjenigen, die am Online-Glücksspiel teilnehmen, bei 4,6 %.

Diese Spielformen werden im Glücksspiel-Survey als riskant eingestuft, da sie geprägt sind von rascher Spielabfolge und kurzer Zeitspanne zwischen Einsatz und Spielergebnis, wodurch sich das Gefährdungs- und Suchtpotenzial signifikant erhöht.

Hilfe für Betroffene

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) keine eigenen Beratungs- und Hilfsangebote anbietet. Neben Suchtpräventionsmaßnahmen sind im Glücksspielstaatsvertrag 2021 zur Schaffung eines sicheren Glücksspielumfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden verschiedene Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes verankert. Die Aufgabe der GGL ist es, die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherzustellen und das Glücksspielbedürfnis der VerbraucherInnen in legale und beaufsichtigte Bahnen zu lenken. Die Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, die Suchtgefahr einzudämmen.

Im Zusammenhang mit unserer Aufgabenwahrnehmung haben wir Ihnen aber nachfolgend eine Auswahl an Beratungs- und Hilfsangeboten für glücksspielsuchtbezogene Probleme zusammengestellt.

Was hilft gegen Spielsucht?

Der erste wichtige Schritt ist der Schritt zur Einsicht, dass ein problematisches Glücksspielverhalten vorliegt. Auf check-dein-spiel.de/tests/selbsttest/ können Sie Ihr persönliches Suchtrisiko ermitteln.

Sollte Ihnen die Problematik bewusst sein, raten wir Ihnen dazu, sich in jedem Fall Hilfe zu suchen. Bei den Beratungsstellen erhalten Sie:

• gezielte Informationen über Glücksspielsucht,
• Auskunft und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort,
• konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind.

Wie komme ich aus der Spielsucht raus?

Suchtberatungsstellen helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Therapieangebot und unterstützen bei der Antragstellung. Bei Bedarf vermitteln sie auch in ergänzende Angebote, zum Beispiel in eine Schuldnerberatungsstelle. Alle BeraterInnen unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht.

Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben, finden Sie ein umfangreiches Beratungs- und Hilfsangebot auf

www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de. oder www.gluecksspielhilfe.de.

Auch bei beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote. Unter der kostenfreien Servicenummer 08001372700 bietet das BIÖG eine Telefonberatung zur Glücksspielsucht in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr an.

Die Seite www.check-dein-spiel.de des BIÖG bietet betroffenen Personen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht. Hier wird Ihnen darüber hinaus eine persönliche Beratung zum Beispiel über Telefon angeboten.

Eine digitale Beratung – kostenfrei und anonym erhalten Sie auch unter DigiSucht - suchtberatung.digital.

Anlaufstellen und Organisationen in Ihrer Region finden Sie zudem beim Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und bei den Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht.

Ebenfalls finden Sie auf der Seite des Fachverbandes für Glücksspielsucht e. V. FAGS Aufklärung, Fachberatung und Hilfe, untere anderem ein Kontakt zu Foren und Online-Selbsthilfegruppen.

Hilfe für Angehörige

Glücksspielabhängigkeit wird häufig über einen sehr langen Zeitraum von den Betroffenen verschwiegen, sodass Angehörige sich oftmals die Fragen stellen:

Wie erkenne ich Spielsucht beim Partner, Eltern oder Freunden?

Häufig vorkommende Merkmale für eine Glücksspielerkrankung sind:

• Soziale Isolation: Ihre angehörige Person zieht sich räumlich als auch emotional zurück.
• Finanzielle Engpässe oder Unregelmäßigkeiten: Fehlt überraschend Geld für notwendige Ausgaben oder ist plötzlich eine Menge Geld vorhanden, könnte dies mit den Verlusten bzw. Gewinnen aus Glücksspielaktivitäten zu begründen sein. Es kann vorkommen, dass eine betroffene Person oftmals von großen Gewinnen spricht, allerdings verschweigen, wenn sie Geld verloren haben.
• Häufig führen diese finanziellen Engpässe zu Konflikten, Täuschungsverhalten und Lügen, die von der glücksspielabhängigen Person ausgehen.

Was können Angehörige von Spielsüchtigen tun?

Für Angehörige ist es oftmals schwer, Personen auf eine mögliche Spielsucht anzusprechen. Es ist aber der erste und ein wichtiger Schritt zur Heilung. Im Umgang mit einer spielsüchtigen Person sollten Sie folgendes beachten:

• Machen Sie der betroffenen Person keine Vorwürfe, sondern äußern Sie Ihre Sorgen und machen Sie konkrete Vorschläge in Bezug auf nächste Schritte.
• Einer dieser Schritte könnte ein Kontakt zu Suchtberatungsstellen, Schuldnerberatung etc. sein. Drängen Sie die betroffene Person nicht, aber kommunizieren Sie die Optionen regelmäßig.
• Unterstützen Sie die Spielsucht nicht, in dem Sie sie ebenfalls geheim halten oder der betroffenen Person Geld leihen.

Weitere gezielte Informationen für Angehörige finden Sie u. a. unter:

• Digitale Hilfen - Die Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht (bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de)
• Spielsucht in Familie & Freundeskreis - CHECK DEIN SPIEL. (check-dein-spiel.de)
• Angehörige – DigiSucht (digital)

Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützung unter:

• Glücksspielsucht (kidkit.de)
• Eine Telefonseelsorge steht 24 Stunden am Tag und kostenlos unter der Telefonnummer 08001110111 zur Verfügung.

Selbst- und Fremdsperre

Betroffene und Angehörige können mit der Maßnahme der Spielersperre aus dem GlüStV 2021 aktiv werden. Spielende und Angehörige können eine bundesweite, spielform- und anbieterübergreifende Selbst- bzw. Fremdsperre einrichten. Die Sperre gilt grundsätzlich für ein Jahr. Die Selbstsperre kann auf mind. 3 Monate befristet werden.

Weiterlesen

    Das Regierungspräsidium Darmstadt ist mit der Administration der bundesweiten Sperrdatei betraut.

    Um sich vom Glücksspiel auszuschließen, können Sie bei dem Regierungspräsidium Darmstadt einen Sperrantrag stellen. Die notwendigen Formulare finden Sie unter Spieler (FAQs) | rp-darmstadt. hessen.de. Sie können eine Sperreintragung auch bei den Veranstaltern und Vermittlern beantragen.

    Sollten Sie trotz Sperre bei Anbietern spielen können, besteht die Möglichkeit dies beim Fachverband Glücksspielsucht e.V. zu melden.

    Zudem gibt es bei Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen, beim Online-Poker und bei Sportwetten im Internet die Möglichkeit, eine Kurzzeitsperre einzutragen. Diese Sperre gilt für 24 Stunden.

    Mehr Informationen zu den sucht- und spielerschutzrelevanten Maßnahmen des GlüStV 2021 finden Sie hier.

    aktualisiert am 28.07.2025