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Beratungs- und Hilfsangebote

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regional, bundesweit und online

Beratungs- und Hilfsangebote

Was ist Glücksspielsucht?

Glücksspielsucht bzw. Pathologisches Spielen oder Zwanghaftes Spielen ist als Abhängigkeitskrankheit - Gambling Disorder - offiziell anerkannt. Im ICD-10* ist pathologisches Spielen als abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle klassifiziert (F63) und wie folgt definiert:

„Die Störung besteht in häufigem und wiederholtem episodenhaftem Glücksspiel, das die Lebensführung des betroffenen Patienten beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt“.

Bei zwanghaftem Spielen wird die betroffene Person von dem Verlangen nach Spielen beherrscht, ohne den Impuls zum Spiel widerstehen zu können. Die Krankheit entwickelt sich meist schleichend, sodass es oftmals schwierig ist, eine klare Grenze zwischen Genuss und Sucht zu ziehen.

*Die ICD-10 ist die 10. Version der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, einer medizinischen Klassifikationsliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Diagnosekriterien für pathologisches Glücksspielen nach DSM-V

Im DSM-V** wurde pathologisches Spielen in die Gruppe der Abhängigkeitserkrankungen aufgenommen und mit folgenden Merkmalen definiert:1

  1. Notwendigkeit des Glücksspielens mit immer höheren Einsätzen, um eine gewünschte Erregung zu erreichen.
  2. Unruhe und Reizbarkeit bei dem Versuch, das Glücksspielen einzuschränken
    oder aufzugeben.
  3. Wiederholte erfolglose Versuche, das Glücksspielen zu kontrollieren, einzuschränken oder aufzugeben.
  4. Starke gedankliche Eingenommenheit durch Glücksspielen (z. B. starke Beschäftigung mit gedanklichem Nacherleben vergangener Spielerfahrungen, mit Verhindern oder Planen der nächsten Spielunternehmung, Nachdenken über Wege, Geld für das Glücksspiel zu beschaffen).
  5. Häufiges Glücksspiel in belastenden Gefühlszuständen (z. B. bei Hilflosigkeit, Schuldgefühlen, Angst, depressiver Stimmung).
  6. Rückkehr zum Glücksspiel am nächsten Tag, um Verluste auszugleichen (dem Verlust „hinterherjagen“ [„Chasing“]).
  7. Belügen anderer, um das Ausmaß der Verstrickung in das Glücksspielen zu vertuschen.
  8. Gefährdung oder Verlust einer wichtigen Beziehung, eines Arbeitsplatzes, von Ausbildungs- oder Aufstiegschancen aufgrund des Glücksspielens.
  9. Verlassen auf finanzielle Unterstützung durch andere, um die durch das Glücksspiel verursachte finanzielle Notlage zu überwinden.

Als eine schwächere Ausprägung gilt das problematische Spielen. Für diese Form des Glücksspielens liegt keine einheitliche Definition vor.

1 vgl. Fachinformationen - IFT

Wer ist betroffen?

Laut des Glücksspiel-Surveys 2021 haben im Jahr 2021 29,7 % der Bevölkerung in Deutschland an mindestens einem Glücksspiel um Geld teilgenommen. Der Anteil der Männer lag dabei mit 34,7 % höher als der der Frauen (24,5 %).

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass bei insgesamt 2,3 % der deutschen Bevölkerung im Alter von 18-70 Jahren eine Glücksspielstörung anhand der erfüllten Kriterien des DSM-5 erkennbar sei. Das sind hochgerechnet ca. 1,3 Millionen Personen[1]. Weitere 5,7 % (hochgerechnet ca. 3,2 Millionen Personen) zeigen laut Studie ein riskantes Spielverhalten auf.

Die letzte Studie der BZgA von 2019 (Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2019) ging hochgerechnet von ca. 229.000 problematisch und ca. 200.000 pathologisch Glücksspielenden aus.

Aufgrund der starken Veränderung der Erhebungsmethodik sind die Ergebnisse der aktuellen Studie mit denen der Vorgängerstudien nur sehr eingeschränkt vergleichbar.  

Vergleichbar sind jedoch die Ergebnisse bezüglich des Anteils der Spielteilnahme an einzelnen Glücksspielformen. Diese sind großteils stabil gegenüber den letzten Erhebungen geblieben.

An den riskanten Glücksspielformen Automatenspiele, Casinospiele und Sportwetten haben laut Survey 2021 insgesamt 6,8 % der Bevölkerung teilgenommen. Dabei liegt der Anteil derjenigen, die am Online-Glücksspiel teilnehmen, bei 4,6 %.

Diese Spielformen werden im Glücksspiel-Survey 2021 als riskant eingestuft, da sie geprägt sind von rascher Spielabfolge und kurzer Zeitspanne zwischen Einsatz und Spielergebnis, wodurch sich das Gefährdungs- und Suchtpotenzial signifikant erhöht.

Suchtberatungsstellen

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) keine eigenen Beratungs- und Hilfsangebote anbietet. Im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind zur Schaffung eines sicheren Glücksspielumfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden verschiedene Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes verankert. Die Aufgabe der GGL ist es, die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherzustellen und das Glücksspielbedürfnis der VerbraucherInnen in legale und beaufsichtigte Bahnen zu lenken. Die Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, die Suchtgefahr einzudämmen.

Im Zusammenhang mit unserer Aufgabenwahrnehmung haben wir Ihnen aber nachfolgend eine Auswahl an Beratungs- und Hilfsangeboten für glücksspielsuchtbezogene Probleme zusammengestellt.

Bei den Beratungsstellen erhalten Sie:

  • gezielte Informationen über Glücksspielsucht,
  • Auskunft und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort,
  • konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind.

Suchtberatungsstellen helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Therapieangebot und unterstützen bei der Antragstellung. Bei Bedarf vermitteln sie auch in ergänzende Angebote, zum Beispiel in eine Schuldnerberatungsstelle. Alle BeraterInnen unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht. 

Hilfe für Betroffene

Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben, finden Sie ein umfangreiches Beratungs-und Hilfsangebot auf www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de

Auch bei der Bundeszzentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote. Unter der kostenfreien Servicenummer 08001372700 
bietet die BZgA eine Telefonberatung zur Glücksspielsucht in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr an.

Die Seite www.check-dein-spiel.de der BZgA bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht. Hier können Sie auch Ihr persönliches Suchtrisiko ermitteln.

Eine digitale Beratung – kostenfrei und anonym erhalten Sie unter DigiSucht - suchtberatung.digital.

Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie zudem beim Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen - Suchthilfeverzeichnis - DHS und bei den Landeskoordinierungsstellen - Die Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht.

Ebenfalls finden sie auf der Seite des Fachverbandes für Glücksspielsucht e. V. FAGS Aufklärung, Fachberatung und Hilfe, untere anderem ein Forum und Online-Selbsthilfegruppen.

Hilfe für Angehörige

Gezielte Informationen für Angehörige finden Sie u. a. unter:

Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützung unter:

  • Eine Telefonseelsorge steht 24 Stunden am Tag und kostenlos unter der Telefonnummer 08001110111 zur Verfügung.

Selbst- und Fremdsperre

Betroffene und Angehörige können mit der Maßnahme der Spielersperre aus dem GlüStV 2021 aktiv werden. SpielerInnen und Angehörige können eine bundesweite und spielformübergreifende Selbst- bzw. Fremdsperre einrichten. Die Sperre gilt grundsätzlich für ein Jahr. Die Selbstsperre kann auf mind. 3 Monate befristet werden.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist mit der Administration der bundesweiten Sperrdatei betraut.

Um sich vom Glücksspiel auszuschließen, können Sie bei dem Regierungspräsidium Darmstadt einen Sperrantrag stellen. Die notwendigen Formulare finden Sie unter Spieler (FAQs) | rp-darmstadt. hessen.de. Sie können eine Sperreintragung auch bei den Veranstaltern und Vermittlern beantragen.

Zudem gibt es bei Online-Casinospielen, beim Online-Poker und bei Sportwetten die Möglichkeit, eine Kurzzeitsperre einzutragen. Diese Sperre gilt für 24 Stunden. 

Mehr Informationen zu den sucht- und spielerschutzrelevanten Maßnahmen des GlüStV 2021 finden Sie hier.

aktualisiert am 11.09.2024