Verstoß melden / Beschwerden
Hinweisportal
Verstoß melden
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Sie haben einen Verstoß beobachtet oder erfahren und möchten uns dazu Hinweise geben?
Sie können uns Hinweise zu folgenden Inhalten geben:
- unerlaubtes Glücksspiel im Internet
- Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet
- Werbung für erlaubte Glücksspielangebote im Internet
- Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet
- Verdacht der Geldwäsche
Bitte beachten Sie: Wir bearbeiten keine Beschwerden, die Transaktionen mit Ihrem Glücksspielanbieter betreffen.
In diesem Bereich können Sie Ihre Beobachtungen melden und in professionelle Hände geben. Somit können Sie sicher sein, dass Ihr Hinweis die richtigen AnsprechpartnerInnen erreicht und mit großer Sorgfalt wie Sensibilität behandelt wird.
Leitfaden der GGL für die Eingabe von Hinweisen in das Hinweisgebersystem:
Prüfung des Glücksspielangebots
Prüfen Sie zunächst, ob es sich bei dem betroffenen Angebot um erlaubtes oder unerlaubtes Glücksspiel handelt. Orientierung bietet die Whitelist, in der erlaubte Anbieter aufgelistet sind. Fehlt ein Anbieter in dieser Liste, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel. Alle erlaubten Anbieter sind zudem dazu verpflichtet, ihre Erlaubnis auf der Startseite ihrer Webseite aufzuführen. Darüber hinaus dürfen sie ergänzend das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ verwenden.
Anbieter mit einer staatlichen Erlaubnis in Deutschland dürfen ausschließlich die Webseiten-Domain „.de“ verwenden. Bei Angeboten, deren Domains nicht auf „.de“ enden, handelt es sich immer um in Deutschland unerlaubte Glücksspielangebote. Hier erübrigt sich der Blick auf die Whitelist.
Detaillierte Angaben und Nachweise
Beschreiben Sie den Vorfall so genau wie möglich und beantworten Sie die fünf W-Fragen.
- Wer hat den Verstoß begangen? (z. B. Glücksspielanbieter, Inhaber der Internetseite, TV-Sender o. ä.)
- Was ist passiert? (z. B. Glücksspielanbieter steht nicht auf der Whitelist, Kurzzeitsperre/Panikbutton ist bei einem virtuellen Automatenspiel nicht vorhanden, Werbeausstrahlung für Glücksspiel zwischen 6-21 Uhr im Rundfunk oder Internet o. ä.)
- Wann ist es passiert? (Datum, wenn möglich Uhrzeit)
- Wo ist es passiert? (z. B. Fernsehen, Internet, Vorort bei einem Fußballspiel o. ä.)
- Wie lässt sich der Verstoß belegen? (Screenshot, Foto, Video o. ä.)
Fügen Sie Nachweise wie Korrespondenzen mit dem Glücksspielanbieter, die vollständige URL der Domain, genaue Bezeichnung der Person von StreamerInnen und InfluencerInnen, Vergleichsportale und weitere Hintergrundinformationen hinzu, um Ihre Meldung zu untermauern.
Kontaktdaten für Nachfragen
Wenn für die Prüfung eines Hinweises unzureichende Daten oder wenig aussagekräftige Dokumente vorliegen oder sich im Laufe der Prüfung ergibt, dass weitere Informationen erforderlich sind, muss die GGL Hinweisgebende noch einmal kontaktieren. Daher ist es hilfreich, wenn Sie ihre Kontaktdaten hinterlassen oder einen anonymen Postkasten im Hinweisgebersystem einrichten, den Sie regelmäßig prüfen.
Rückmeldung der Behörde an Spielende zu Ergebnissen der Überprüfung
Die GGL nimmt jeden Hinweis ernst und prüft alle konkret beschriebenen Verdachtsfälle gründlich. Die Behörde darf jedoch an Hinweisgebende keine Rückmeldung geben, ob ein Untersagungsverfahren oder andere Maßnahmen gegen einen Glücksspielanbieter eingeleitet wurden. Der GGL ist bewusst, dass dies bei den Hinweisgebenden zu Unverständnis führen kann. Sie bittet jedoch um Verständnis, dass solche Informationen aus rechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden dürfen.
Ergebnisse aus den Hinweisen
Oftmals ist es für Hinweisgebende frustrierend, wenn eine Website mit illegalen Glücksspielangeboten trotz ihres Hinweises weiterhin sichtbar und präsent ist. Entscheidend ist jedoch, ob eine Spielteilnahme aus Deutschland weiterhin möglich ist (Anmeldung und Einzahlung). Durch die Aktivitäten der GGL aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung ist in vielen Fällen eine Spielteilnahme nicht mehr möglich.
In diesen Fällen ist die GGL nicht zuständig
Bei einigen Meldungen kann die GGL nicht tätig werden, da sie nicht zuständig ist. Anfragen, Hinweise und Beschwerden zu folgenden Themen nimmt die Behörde nicht entgegen:
- die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (z. B. Auszahlung von Guthaben, Rückforderung von Spielverlusten)
- eine Rechtsberatung (beispielsweise hinsichtlich zivilrechtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, Erlaubniserteilung, Prüfung von Glücksspielideen/-konzepten)
- stationäre Glücksspielangebote
- Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Ansprechpartner sind die Datenschutzbeauftragten des Glücksspielveranstalters oder die Landesbeauftragten des Bundeslandes)
- die Beantragung und Aufhebung der Spielersperre im Spielersperrsystem OASIS (Ansprechpartner ist das Regierungspräsidium Darmstadt unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis)
Wichtiger Hinweis: Zur anonymen Anzeige der Manipulation von sportlichen Wettbewerben und Sportwettbetrug nutzen Sie bitte folgenden Link: www.meldestelle-sportmanipulation.de