Gemeinsame Geschäftsstelle (GGS)
Die 16 Länder haben vereinbart, bei ihrer Glücksspielaufsicht zusammenzuarbeiten.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder unterhält eine Gemeinsame Geschäftsstelle, die diese Zusammenarbeit umfassend unterstützt.
Die inhaltliche Verantwortung für die Informationen auf dieser Seite liegt bei den Glücksspielaufsichtsbehörden der 16 Länder.
Die Zusammenarbeit zwischen den Glücksspielaufsichtsbehörden ist in der Verwaltungsvereinbarung GlüStV 2021 geregelt.