Mit Datum vom 23.06.2023 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder u.a. darüber informiert, dass das Verwaltungsgericht Halle in einem Eilrechtsschutzverfahren die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung der GGL gegen einen Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Internet bestätigt hat.
Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt nunmehr mit Beschluss vom 09.08.2023 zurückgewiesen. Insbesondere wurde in diesem Zusammenhang bestätigt, dass der im GlüStV 2021 statuierte Erlaubnisvorbehalt mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Diese Entscheidung bestärkt die GGL in ihrem konsequenten Vorgehen gegen Anbieter von unerlaubten Glücksspielen im Internet und ist ein starkes Signal für die Belange des Spieler- und Jugendschutzes.