
Pressemitteilungen
News | Termine
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erhöhung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits bei Online-Glücksspielen und die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhält derzeit zahlreiche Anfragen zur Erhöhung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits und insbesondere zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Spieler. Um eine transparente und einheitliche Informationsgrundlage zu schaffen, veröffentlicht die Behörde nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.
Was ist das anbieterübergreifende Einzahlungslimit?
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit ist eine zentrale spielerschützende Regelung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021). Es ist festgelegt, dass Spieler innerhalb eines Kalendermonats insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro anbieterübergreifend einzahlen dürfen.
Die Einhaltung dieses Limits wird durch die Anbindung der Anbieter an die Limitdatei des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems (LUGAS) sichergestellt. Sobald das festgelegte Einzahlungslimit erreicht ist, sind weitere Einzahlungen technisch zu unterbinden. Ziel dieser Regelung ist es, verantwortungsbewusstes Spielen zu fördern und finanzielle Risiken für Spieler zu minimieren.
Kann das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat erhöht werden?
Ja, der GlüStV 2021 sieht die Möglichkeit vor, das Einzahlungslimit zur Erreichung der Ziele des GlüStV zu erhöhen. Die GGL kann als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Anbieter im Einzelfall ein höheres Limit gewähren darf. Damit soll verhindert werden, dass besonders einzahlungsfähige und -willige Spieler auf illegale Glücksspielangebote ausweichen, bei denen es keine Spielerschutzmaßnahmen gibt.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Limit-Erhöhung erfüllt sein?
Voraussetzung für das Setzen eines Einzahlungslimits von über 1.000 Euro sind danach vor allem zwei zentrale Punkte:
- keine Spielsuchtgefährdung: Der Spieler darf keine Anzeichen von Spielsucht oder problematischem Spielverhalten aufweisen.
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Es muss durch eine geeignete Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt sein, dass der Spieler in der Lage ist, höhere Einzahlungen zu tätigen, ohne dadurch in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Wie wird durch den Glücksspielanbieter gemessen, ob ein Spieler Anzeichen von Spielsucht oder problematischem Spielverhalten aufweist?
Der Anbieter muss für diesen Spieler ein erweitertes Monitoring auf auffälliges Spielverhalten durchführen und die Ergebnisse des Monitorings der GGL regelmäßig anonymisiert übermitteln.
Wie erfolgt die Prüfung für eine Limit-Erhöhung?
Der Spieler muss gegenüber dem Anbieter eine diesen Limits entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und überprüfbarer Weise nachweisen (z.B. durch Einkommenssteuerbescheide oder andere Einkommensnachweise und Bankauszüge; Selbstauskünfte von Spielern sind nicht ausreichend). Die GGL gibt kein konkretes Verfahren für die Anbieter vor, mit welchem sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüfen können. Eines der Verfahren, die die GGL zulässt, ist die Schufa-G-Abfrage. Diese spezielle Glücksspielauskunft basiert auf dem Zahlungsverhalten einer Person und prognostiziert die Zahlungsfähigkeit.
Warum gibt es Kritik an der Entscheidung, auch die Methode der Schufa-G-Abfrage für die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zuzulassen?
Diskutiert wird, ob die Schufa-G-Abfrage die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinreichend abbilden kann. Die Entscheidung, Schufa-G als ein mögliches Verfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Spielern zuzulassen, wurde von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Bundesländer während der Übergangsphase vom grundsätzlich vollständigen Verbot von Online-Glücksspielen hin zum Verbot mit Erlaubnisvorbehalt getroffen. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat fünf gleichrangige Ziele definiert, darunter die Kanalisierung des Glücksspiels im Internet in einen legalen und überwachten Markt um sicherzustellen, dass spielerschützende Maßnahmen wirksam umgesetzt und eingehalten werden. Es wurde davon ausgegangen, dass die verwendeten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinreichend abbilden. Die GGL überprüft laufend die eingesetzten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, auch unter Berücksichtigung aktueller Gerichtsentscheidungen. Über Anpassungen der zugelassenen Verfahren zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird nach Abschluss der Prüfung entschieden.
Gibt es eine Obergrenze für das erhöhte Einzahlungslimit?
Ja, ein erhöhtes Einzahlungslimit kann bis zu 10.000 € pro Monat betragen. Das Setzen eines Limits von über 10.000 Euro bis 30.000 Euro ist für nicht mehr als 1 % der bei dem jeweiligen Anbieter aktiven Spieler zulässig; maßgeblich ist die durchschnittliche Anzahl der aktiven Spieler bei diesem Anbieter in den jeweils vergangenen drei Monaten. Für diese Stufe des Einzahlungslimits gelten zusätzliche Voraussetzungen laut Entscheidungsrichtlinie für die Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages gemäß § 6c Abs 1 Satz 3 GlüStV 2021.
Welche Spielerschutzmaßnahmen sieht der GlüStV 2021 grundsätzlich vor?
Die wesentlichen Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 für die von der GGL zu beaufsichtigenden Online-Glücksspiele sind in der Broschüre Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 aufbereitet. Verbrauchern soll damit erleichtert werden, legale von illegalen Glücksspielangeboten im Internet zu unterscheiden. Zudem wird erklärt, welche konkreten Voraussetzungen Glücksspielanbieter erfüllen müssen, um eine Erlaubnis zu erhalten, und wie die GGL die Einhaltung dieser Regeln und Anforderungen beaufsichtigt.
Wie wird überprüft, ob die Ziele des GlüStV 2021, insbesondere der Schutz der Spielenden, erreicht werden und die Maßnahmen wirksam sind?
Die Ziele, die die Politik mit dem GlüStV 2021 angestrebt hat, sind im Wesentlichen erreicht. Es ist ein überwachter Online-Glücksspielmarkt entstanden, auf dem die Einhaltung der strengen Spielerschutzanforderungen durch die GGL überwacht wird. Illegale Angebote werden von der GGL konsequent verfolgt.
Der Staatsvertrag sieht eine regelmäßige Evaluierung der Regelungen vor. Dazu hat die GGL verschiedene wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben, darunter die Untersuchung Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021. Die Studie prüft die Wirksamkeit der Spielerschutzmaßnahmen und analysiert deren Auswirkungen auf die Spielenden. Dabei werden Aspekte wie die Praktikabilität der Vorschriften, mögliche Anpassungsbedarfe, Veränderungen im Spielverhalten und weitere relevante Faktoren untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für eine mögliche Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen.
GGL hat zusätzlich zu den hier veröffentlichten Fragen und Antworten bereits ein FAQ-Dokument veröffentlicht, dass sich insbesondere an die erlaubten Glücksspielanbieter richtet. In diesem Dokument sind bereits einige der hier aufgeführten Fragen beantwortet.