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Verpflichtende IT-Systeme für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Ordner-Symbol als schwebendes Hologramm über einem Smartphone

Verpflichtende IT-Systeme

für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Ordner Hologramm von Handy

Verpflichtende IT-Systeme

Informationen
zu verpflichtenden
IT-Systemen

Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend.

LUGAS

LUGAS steht für ein „Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem“, dessen Anschluss für Glücksspielanbieter Pflicht ist.

LUGAS besteht aus zwei informationstechnischen Systemen. Beide werden seit dem 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt betrieben.

LUGAS Auswertesystem

Das Auswertesystem der Safe-Server wertet gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021 die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten aus. Es dient

  • der Überwachung der Einhaltung der Regulierungsvorgaben,
  • der Verhinderung von Manipulation vor allem durch Veranstalter,
  • dem Gewinn einer Datengrundlage zur Evaluierung des Glückspielstaatsvertrages 2021,
  • der Überprüfung der Spielsuchtfrüherkennung der Veranstalter.

Hier geht es zu ausführlichen Informationen zum LUGAS Auswertesystem der Safe Server.

LUGAS Zentraldateien

Die Zentraldateien bestehen aus

  1. der Limitdatei: Die Limitdatei ermöglicht Einhaltung der von Spielenden selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend. (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021)
  2. der Aktivitätsdatei: Durch die Aktivitätsdatei soll paralleles Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindert werden. (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).

Hier geht es zu ausführlichen Informationen zu den LUGAS Zentraldateien.

Spielersperrdatei OASIS

Das Regierungspräsidium Darmstadt trägt dauerhaft die Verantwortung für das Spielersperrsystem OASIS.

Durch den Abgleich mit der OASIS Datei wird sicher gestellt, dass gesperrte Spielende nicht am Glücksspielangebot teilnehmen.

Hier geht es zu ausführlichen Informationen zur Spielersperrdatei OASIS.

Technische Richtlinien

Die Preisliste, detaillierte Erklärung der technischen Richtlinie und wichtige Downloads und Informationen zur Beantragung der technischen Richtlinien und zur Beantragung der Anbindung an die Testumgebung erhalten Sie auf der Seite:

Technische Richt­linien und Zugang zum Test­system des länder­über­grei­fen­den Glücks­spiel­aufsichts­systems LUGAS.

 

Downloads

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Auswertesystem / Safe Server

System

LUGAS Auswerte­system / Safe-Server

Informationen zum Auswertesystem und Safe-Server

Zu den verpflichtenden Aufsichtssystemen gehört auch das LUGAS Auswertesystem. Es dient der zuständigen Glücksspielbehörde als Werkzeug zur Überwachung der Aktivitäten von Glücksspielanbietern. Hierzu sind die Glücksspielanbieter verpflichtet, alle erforderlichen Daten zutreffend zu erfassen. Die Erfassung der Daten erfolgt selbstständig durch die Glücksspielanbieter auf sogenannten Safe-Servern, die von den Glücksspielanbietern auf eigene Kosten eingerichtet und betrieben werden müssen. Das Auswertesystem greift regelmäßig auf die Safe-Server zu und lädt die Daten zur Verarbeitung herunter. Welche Daten erforderlich sind und in welcher Struktur diese von den Glücksspielanbietern auf den Safe-Servern gespeichert werden müssen, wird neben den technischen Anforderungen an die Safe-Server und deren Schnittstellen in der "Technischen Richtlinie für die Safe-Server" angegeben.

Downloadbereich / Formulare

Datenschutzhinweise zum LUGAS Auswertesystem der Safe-Server [PDF].

PDF | 262

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Zentraldateien für Einzahlungslimitierung und Parallelspielverhinderung (Limitdatei und Aktivitätsdatei)

Werte auf Hologramm checken

Zentraldateien

für Ein­zahl­ungs­limi­tier­ung und Verhinderung von Parallelspiel

Werte auf Hologramm checken

Zentraldateien

Informationen zur Limit­datei und Aktivitäts­datei

Die Zentraldateien bestehen aus einer Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits (Limitdatei) und einer Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätsdatei).

Die anbieterübergreifende Zuordnung von Einzahlungslimits zu Spielenden und das Verhindern parallelen Spielens erfolgt über Pseudonyme, die den Spielenden zugewiesen sind. Das Pseudonym wird bei erstmaliger Registrierung durch einen Glücksspielanbieter in den Zentraldateien erstellt. Dabei übermittelt der Glücksspielanbieter auch eine von ihm festgelegte eindeutige Spiel-ID an die Zentraldateien, welche für die weitere personenbezogene Kommunikation verwendet wird. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass die Klardaten der einzelnen Spielenden in den Zentraldateien gespeichert werden.

Der Zugriff der Glücksspielanbieter auf die Zentraldateien wird durch Zertifikate ermöglicht, welche der Glücksspielanbieter mit Hilfe eines durch die Behörde zur Verfügung gestellten Tokens selbst erstellt. Die Schnittstellenbeschreibung findet sich in der „Technischen Richtlinie Zentraldateien“ wieder. Auf dieser Seite finden Sie auch die E-Mail Adresse zur Beantragung der Anbindung an die Zentraldateien.

Allgemeine Verwaltung von Spielenden

Zur Verwaltung der Spielenden durch die Zentraldateien stehen den Glücksspielanbietern die Funktionen

  • Registrierung,
  • Personendaten ändern (führt zur Änderung des Pseudonyms),
  • Spiel-ID ändern,
  • Deregistrierung

zur Verfügung. Die Registrierung von Spielenden in den Zentraldateien ist für jeden Glücksspielanbieter verpflichtend und vorzunehmen, sobald ein Spielkonto eröffnet. Die Deregistrierung ist vorzunehmen, sobald jemand sein Spielkonto löscht. Bei der erstmaligen Registrierung in den Zentraldateien ist die Angabe des durch Spielende bestimmten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits notwendig.

Limitdatei zur Einzahlungslimitierung

Die Aufgabe der Datei zur anbieterübergreifenden Einzahlungslimitierung besteht darin, die Einhaltung eines durch Spielende selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend zu ermöglichen. Dafür werden die Funktionen

  • Einzahlungslimit setzen,
  • Einzahlung vornehmen

angeboten, die von jedem Glücksspielanbieter für jede bei ihm registrierte Person zu bedienen sind.

Aktivitätsdatei zur Verhinderung des parallelen Spielens

Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spielens bei mehreren Glücksspielanbietern. Hierfür werden die Funktionen

  • Spielerstatus „Aktiv“ setzen,
  • Spielerstatus „Inaktiv“ setzen

angeboten. Unmittelbar bevor eine Person mit der Spielaktivität beginnen möchte, ist diese in den Zentraldateien „Aktiv“ zu setzen. Meldet die Zentraldatei einem Glücksspielanbieter, der eine Person „Aktiv“ setzen will, dass sie bereits bei einem anderen Anbieter „Aktiv“ gesetzt ist, so darf der Glücksspielanbieter die gewünschte Spielaktivität nicht ermöglichen. Jeder Glücksspielanbieter, der Spielende „Aktiv“ gesetzt hat, muss diese auf Veranlassung oder 30 Minuten nach der letzten Eingabe „Inaktiv“ setzen.

Die Zentraldateien sind Teil des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) und gehören somit zu den verpflichtenden IT-Systemen für alle Glücksspielanbieter.   

Downloadbereich / Formulare

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Technische Richtlinien und Zugang zum Testsystem des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems LUGAS

Computer und Laptop

LUGAS: Technische Richtlinien

Zugang zum Test­system

Informationen

und

Beantragung

LUGAS: Antrag auf Zugang stellen 

Das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) gehört für legale Glücksspielanbieter zu den verpflichtenden IT-Aufsichtssystemen. Potentielle zukünftige Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Interessenten), die die Voraussetzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) GlüStV 2021 erfüllen, (Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) können einen Zugang zu den Technischen Richtlinien für die Zentraldateien und für das Auswertesystem sowie zur Testumgebung beantragen.  

Dafür ist die im unten aufgeführten Downloadbereich abrufbare Erklärung auszufüllen und mit dem formlosen Antrag an folgende E-Mail-Adresse zu senden: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hinweis: Diese Erklärung ist nicht notwendig, wenn ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Veran­stalt­ung von Online-Poker, virtuellen Automatenspielen, Sportwetten oder gewerblicher Spielvermittlung gestellt wurde bzw. sehr zeitnah gestellt wird. In diesem Fall erhalten Interessenten, wenn die Voraus­setzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) GlüStV 2021 erfüllt ist, im Rahmen des Antrags­verfahrens von Amts wegen eine E-Mail mit weiteren Informationen.

Testumgebung im Voraus testen 

Die Erklärung ist not­wendig, wenn Interessenten vorab das System testen möchten und entweder noch keinen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstalt­ung von Online-Poker oder virtuellen Automaten­spielen gestellt haben, dies aber künftig beabsichtigen oder eine Erlaubnis eines anderen Landes notwendig ist und die Verpflicht­ung besteht, sich an die Zentral­dateien anzu­schließen.

LUGAS: Anmeldung und Aufnahme 

Die Interessenten erhalten bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzung eine E-Mail mit weiteren Informationen. Die Technische Richtlinie Zentraldateien, welche die Limitdatei (§ 6c GlüStV 2021) und die Aktivitätsdatei (§ 6h GlüStV 2021) umfasst, und die Technische Richtlinie Safe-Server (§ 6i Abs. 2 GlüStV 2021) werden Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Für den Zugang zum Testsystem muss zunächst eine Anmeldung des Interessenten an die Testumgebung des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems (LUGAS) erfolgen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Anfragen kann die Aufnahme in die Testumgebung mehrere Tage in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Aufnahme in die Testumgebung erhalten Interessierte eine E-Mail mit anbieterbezogenen Informationen zur Anbindung an das LUGAS-Testsystem.

Nutzungsbedingungen:

An das LUGAS-Testsystem für die Zentraldateien (Sandbox) dürfen keine personenbezogenen Echtdaten übermittelt werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Interessierten.

Die Weitergabe der vorliegenden Informationen ist nur zum Zweck der Schnittstellenentwicklungen zur Anbindung an LUGAS gestattet. Eine Verwendung des Testsystems zu anderen als den vorgenannten Testzwecken ist ebenfalls untersagt.

Mit der Abgabe der Erklärung aus dem Downloadbereich / Formulare stimmen Interessierte diesen Nutzungsbedingungen zu.

Sollten Interessierte insbesondere entgegen den vorgenannten Informationen personenbezogene Echtdaten übermitteln und/oder eine Nutzung des Testsystems zu anderen Zwecken vornehmen, wird eine Sperrung des Testzugangs für den entsprechenden Interessierten vorbehalten.



Downloadbereich / Formulare

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Spielersperrdatei

Handy mit System

Spieler­sperr­system

Informationen zu OASIS

Die Spielersperre stellt ein spielformübergreifendes, bundesweites Instrument zum Schutz von SpielerInnen und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht dar.

Nach § 8d Abs. 1 GlüStV 2021 werden die Datenbestände des übergreifenden Sperrsystems, das durch den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (OASIS GlüStV "alt") geschaffen wurde, und der hessischen (OASIS HSpielhG) und rheinland-pfälzischen (OASIS LGlüG RP) Sperrdatei für Spielhallen in das spielformübergreifende bundesweite Sperrsystem überführt. 

Der Anschluss an das OASIS Spielersperrsystem ist für Glücksspielanbieter wie bei weiteren IT-Systemen verpflichtend

Die Verantwortung für dieses Spieler­sperr­system liegt dauerhaft beim Regierungs­präsidium Darmstadt.

Alle Informationen dazu finden Sie unter: Spielersperrsystem OASIS | Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)

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