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Über die GGL

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

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Über die GGL

Glücksspiele brauchen Regeln

Glücksspiele brauchen Regeln, damit Spielende keine Spielsucht entwickeln und vor Manipulation geschützt sind. Deshalb ist Glücksspiel nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle legal. Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote, insbesondere im Internet, haben die 16 Länder der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übertragen.

  • Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum 01.07.2021 errichtet. Sitz ist Halle an der Saale.

  • Beauftragt wird die Behörde als Anstalt des öffentlichen Rechts durch die 16 Länder.

  • Die Wahrnehmung der durch die Länder zugewiesenen Aufgaben ist stufenweise erfolgt.

Die ausschließlichen Zuständigkeiten für

  • Spielhallen gem. § 2 Abs. 2 GlüStV 2021,
  • Kleine und Große Lotterien gem. § 18 und § 10 Abs. 1 GlüStV 2021,
  • Spielbanken gem. § 2 Abs. 2 GlüStV 2021,
  • terrestrische Vermittlung von Sportwetten,
  • terrestrische Veranstaltung von Pferdewetten gem. § 1 ff. Rennwett- und Lotteriegesetz,
  • Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gem. § 33 c Gewerbeordnung,
  • Online-Casinospiel gem. § 22c GlüStV 2021

verbleiben in den Ländern und deren zuständigen Glücks­spiel­aufsichts­behörden.

Informationen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 und zur Satzung der GGL finden Sie hier.

aktualisiert am 11.09.2024
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Hansering 15
06108 Halle (Saale)

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