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Informationen der Glücksspiel­aufsichtsbehörden der Länder



Informationen der Glücksspiel­aufsichtsbehörden der Länder (GGS)

Sportbeirat

Zur Umsetzung des Ziels in § 1 S. 1 Nr. 5 GlüStV 2021 wurde ein Sportbeirat geschaffen, der in beratender Funktion die GGL und die Länder insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit Sportwetten und des Wettprogramms sowie bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages nach § 32 S. 1 GlüStV 2021 unterstützt.

Der Sportbeirat besteht aus 9 Mitgliedern und ist so zusammengesetzt, dass Persönlichkeiten mit ausgewiesener Erfahrung und Fachwissen in dem Bereich Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei der Veranstaltung und dem Vertrieb von Sportwetten angemessen vertreten sind und juristischer Sachverstand, insbesondere in den Fragen des Glücksspielrechts, genutzt werden kann.

Die Mitglieder werden von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf Vorschlag der folgenden Institutionen für eine Amtsdauer von 7 Jahren ernannt:

  • Deutscher Olympischer Sportbund e. V. (DOSB) für 2 Sitze
  • Deutscher Fußball-Bund e. V. (DFB) und Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) für 2 Sitze
  • Stiftung Deutsche Sporthilfe sowie die Landessportverbände für 5 Sitze.

Geschäfts- und Verfahrensordnung des Sportbeirats [PDF]

Mitglieder des Sportbeirats [PDF]

aktualisiert am 11.09.2024