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Stellungnahme der GGL zum Bill No. 55 / Malta

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

Aufgrund zahlreicher Anfragen an die GGL, hinsichtlich der Bewertung der Gesetzesänderung der maltesischen Regierung zum Schutz einheimischer Glücksspielunternehmen (Bill No. 55) veröffentlicht die GGL nachstehende Stellungnahme:

Die GGL hat die Entwicklungen rund um das Thema „Bill No. 55“ aus Malta im Blick. Wir vertreten die Auffassung, dass dieses Gesetz mit europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen (Verordnung (EU) 1215/2012) nicht vereinbar sein dürfte.

Die abschließende Bewertung dieser Frage obliegt jedoch nicht der GGL. Wir haben die Länder über unsere Einschätzung informiert und stehen auch sonst mit den entsprechenden Stellen im Austausch.

Eine Veranlassung darüber hinaus tätig zu werden, sehen wir aktuell nicht, da das Bundesministerium der Justiz in dieser Sache bereits an die Europäische Kommission herangetreten ist. Wir gehen daher von einer entsprechenden Verfahrenseinleitung aus.

Der von Malta beabsichtigte Schutzschirm bezieht sich ausschließlich auf zivilrechtliche Ansprüche der Spieler, für deren Durchsetzung die GGL nicht zuständig ist.

Inwiefern sich das Berufen eines Glücksspielanbieters auf „Bill No. 55“ in zivilrechtlichen Fallgestaltungen auch auf die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit durchschlagen kann, bleibt eine Frage des jeweiligen Einzelfalls.

 

Über Bill No. 55

Das neue Gesetz sieht vor, dass nur maltesische Gerichte Urteile gegen maltesische Glücksspielunternehmen vollstrecken können. Das Gesetz ist gegebenenfalls eine Reaktion auf die stark gestiegene Anzahl erfolgreicher Rückzahlungsforderungen von Spielverlusten gegenüber maltesischen Glücksspielunternehmen, seitens Spielern die sich auf illegal erlittene Verluste berufen, da das angebotene Glücksspiel in ihrem Heimatland nicht legal war.