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GGL geht gegen illegalen Glücksspielanbieter Red Rhino vor

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat gegenüber der Glücksspielanbieterin Red Rhino Limited ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt, da diese trotz einer vollziehbaren Untersagungsverfügung weiterhin unerlaubte Online-Glücksspiele in Deutschland anbietet.

Zwar erfolgte eine Einstellung des Glücksspielangebotes auf der Internetseite platincasino.de, nicht jedoch auf der gleichnamigen Internetseite mit der Domainendung „.com“. Ebenfalls wurde gegen eine im Zusammenhang mit der Red Rhino Limited aufgetretene Zahlungsdienstleisterin ein hohes Zwangsgeld festgesetzt.

Mit diesem Vorgehen signalisiert die GGL dem Markt, dass sie konsequent gegen unerlaubte Online-Glücksspielangebote vorgeht und die ihr zur Verfügung stehenden Verwaltungsmaßnahmen ausschöpft. Zwangsgelder können grundsätzlich so lange wiederholt bzw. erhöht werden, bis die Untersagungsverfügung befolgt wird.

Vorstand Benjamin Schwanke: „Die Maßnahmen der GGL zeigen Wirkung und wir stellen eine zunehmende Zurückdrängung bestehender unerlaubter Online-Glücksspielangebote fest.“

Vorstandskollege Ronald Benter ergänzt: „Damit geht eine Kanalisierung zu legalen Angeboten einher. Verbraucher sollten sichergehen, dass sie ausschließlich legale Online-Glücksspiel-Angebote nutzen, da hier die strengen gesetzlichen Spielerschutzmaßnahmen durch die GGL beaufsichtigt werden.“

Alle erlaubten Anbieter sind auf der amtlichen Whitelist aufgeführt, die auf www.gluecksspiel-behoerde.de abrufbar ist. Damit Verbraucher darüber hinaus legale Glücksspielangebote im Internet noch einfacher erkennen können, stellt die GGL den von der Behörde erlaubten und beaufsichtigten Anbietern das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ zur Verfügung.

GGL_Siegel.png

Anmerkung zum illegalen Angebot der Red Rino Limited

Die Seite platincasino.de ist weiterhin aufrufbar, jedoch ist nach der Anmeldung bzw. einer Registrierung keine Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel möglich.

Anmerkung zur Whitelist

Die amtliche Whitelist führt auch Glücksspielangebote auf, die nicht unter der Aufsicht der GGL, sondern unter der Aufsicht anderer deutscher Glücksspielaufsichten stehen. Dazu gehören u.a. auch Lotterien des deutschen Lotto-Toto-Blocks oder Casinospiele in Spielbanken.