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GGL warnt vor illegalen Sportwetten im Internet zur Fußballeuropameisterschaft 2024
Vorstand wiederholt gemeinsam mit Bundesdrogenbeauftragen Blienert Forderungen nach Anpassung des StGB zur strafrechtlichen Verfolgung von illegalem Glücksspiel
Anlässlich der bevorstehenden Fußballeuropameisterschaft der Männer warnt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) vor den Gefahren der Teilnahme an illegalen Sportwetten im Internet. Bei diesen Angeboten werden die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz vor Glücksspiel- und Wettsucht sowie zum Jugendschutz nicht eingehalten. Illegales Glücksspiel ist nicht nur strafbar, es birgt auch ein erhebliches Risiko für die Entwicklung von Glücksspielsucht. Spielinteressierte sollten dringend das ausführliche Informationsangebot der GGL und anderer Stellen nutzen.
Sportwetten sind Glücksspiele
Sportwetten sind Glücksspiel, weil der Zufall entscheidet, ob man gewinnt oder verliert, und um Geld gespielt wird. Auch wenn Kenntnisse zu Sportereignissen vorliegen, können diese durch unvorhergesehene Umstände wie Verletzungen, Wetterbedingungen oder Fehlentscheidungen beeinflusst werden. Der Ausgang eines Spiels ist nicht kontrollierbar, der Zufallsfaktor bleibt ein dominierendes Element. Anbieter von Sportwetten im Internet benötigen nach dem Glücksspielstaatsvertrag eine staatliche Erlaubnis. Liegt diese nicht vor, ist das Angebot und auch die Teilnahme daran illegal.
So erkennen Spielende legale Anbieter
Anbieter mit einer Erlaubnis sind auf der amtlichen Whitelist auf der Homepage der GGL aufgeführt. Legale Anbieter sind zudem verpflichtet, auf der Startseite ihrer Webseite über ihre staatliche Erlaubnis zu informieren. Zudem dürfen legale Anbieter das Prüf- und Erlaubnissiegel der GGL auf ihrer Homepage führen.
Legale Sportwettangebote unter strenger Aufsicht der GGL
Aufgabe der GGL ist es, im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages für faire Wettbewerbsbedingungen für die legalen Anbieter zu sorgen, um einen sicheren legalen Markt unter strenger Aufsicht der GGL zu schaffen. Ronald Benter, Vorstand der GGL: „Wir sorgen dafür, dass bei den legalen Sportwettenanbietern die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Spielerinnen und Spieler eingehalten werden. Daher ist es wichtig, sich vor einer Spielteilnahme über die Möglichkeiten zum legalen Spiel zu informieren. Gleichzeitig bekämpfen wir gemeinsam mit anderen Institutionen auch die illegalen Glücksspielangebote und die Werbung dafür, um die Prävention von Glücksspielsucht sowie den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen“.
Im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft verschärft die GGL insbesondere die Aufsicht in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften für Sportwetten-Werbung.
Alle Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 im Überblick
Bei legalen Anbietern im Internet können sich Spielinteressierte darauf verlassen, dass die Einhaltung der strengen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021 an den Jugend- und Spielerschutz durch die GGL beaufsichtigt wird. Um Interessierten die Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Glücksspiel zu erleichtern, verweist die GGL auf die Broschüre „Glücksspielregulierung in Deutschland für Glücksspiele im Internet“. Darin sind die wesentlichen Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021, konkrete Voraussetzungen für Anbieter und eine Erläuterung des Vorgehens der GGL hinsichtlich der Einhaltung der Regeln und Anforderungen zu finden.
Bundesdrogenbeauftrager Burkhard Blienert sieht gemeinsame Aufgabe
Die GGL ist hinsichtlich der wirksamen Umsetzung der Spielerschutzmaßnahmen auch in engem Austausch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert: „Bei illegalen Sportwetten fällt insbesondere der Jugend- und Spielerschutz vollständig flach, was ein erhöhtes Suchtrisiko bedeuten kann. Gemeinsam mit der GGL ist es unsere Aufgabe, hier für mehr Aufklärung und Transparenz zu sorgen und Spielende zu schützen. Dafür brauchen wir aber weiterhin ein scharfes gesetzliches Schwert, um gegen illegale Wettanbieter vorgehen zu können“, macht Blienert deutlich. Ihm sei auch „wichtig, dass immer wieder genau beim Schutz der Spielenden hingeschaut wird, dass gegebenenfalls auch im legalen Angebot nachgesteuert werden kann, wenn Lücken auffallen.“
Forderung nach Anpassung des StGB zur strafrechtlichen Verfolgung von illegalem Glücksspiel
Die GGL kann auf Basis des § 284 ff. StGB bei Verdacht auf illegales Glücksspiel Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft stellen. Mit der geplanten Strafrechtsreform soll der Paragraph aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dies gefährdet nach Einschätzung der GGL die erfolgreiche Bekämpfung des illegalen Glücksspiels erheblich. „Wir wünschen uns ein Überdenken der geplanten Streichung des Straftatbestandes des illegalen Glücksspiels durch das Bundesjustizministerium und fordern vielmehr die notwendige Ausweitung des Paragraphen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland“, so Benter. Der aktuelle Meinungsstreit, ob das deutsche Strafrecht überhaupt auf im Ausland ansässige Glücksspielanbieter anwendbar ist, könne mit einer entsprechenden Klarstellung in den bisherigen Gesetzesnormen behoben werden. In einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Buschmann forderte der GGL-Vorstand, diese Klarstellung in der anstehenden Strafrechtsnovelle zu berücksichtigen. Der Bundesdrogenbeauftragte Blienert bekräftigt: „Wer illegales Glücksspiel aus dem Ausland in Deutschland anbietet, muss natürlich auch mit strafrechtlichen Konsequenzen in Deutschland rechnen. Diese ausländischen Wettanbieter machen ihren Profit auch auf Kosten von Spielenden hier bei uns.“
Verstöße melden: Hinweisgebersystem der GGL
Die GGL geht konsequent gegen illegale Glücksspielangebote und die Werbung dafür vor. Hinweise zu illegalen Sportwetten oder der Werbung dafür können über das Hinweisgebersystem der GGL gemeldet werden. Hier können ebenfalls Hinweise zu Verstößen legaler Anbieter abgegeben werden.
Spielersperrsystem OASIS
Eine weitere wichtige Maßnahme des Spielerschutzes ist das Spielersperrsystem OASIS. In dieser zentralen Datei, die vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt wird, können sich Spielende eintragen, um sich für einen begrenzten Zeitraum oder auch unbegrenzt von der Teilnahme am Glücksspiel auszuschließen. Auch Fremdsperren sind möglich. Legale Anbieter sind verpflichtet, Informationen aus dieser Datei abzurufen um die Teilnahme gesperrter Spielender am Glücksspielangebot zu verhindern.
Hilfsangebote
Die GGL verweist auf das umfangreiche Beratungs-und Hilfsangebot bei glücksspielsuchtbezogenen Problemen auf www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de oder unter www.check-dein-spiel.de der BZgA. Zudem bietet die BZgA unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1 37 27 00 eine Telefonberatung zur Glücksspielsucht an.