Ländergrenzen sind kein Hindernis für die Durchsetzung des Einsatzes von Paymentblocking
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle einen Erfolg hinsichtlich des Einsatzes von Paymentblocking errungen. Das Gericht hat die Entscheidung der GGL bestätigt, die einem in der Schweiz ansässigen Zahlungsdienstleister untersagt, nicht nur an konkret bekannten, sondern auch an sämtlichen unerlaubten Glücksspielangeboten mitzuwirken.
Dieser Beschluss ist bemerkenswert, da üblicherweise eine vorherige Bekanntgabe konkreter Glücksspielangebote erforderlich ist. Angesichts der weitverbreiteten Mitwirkung des betroffenen Zahlungsdienstleisters bei unerlaubtem Glücksspiel war es jedoch notwendig, die Untersagungsverfügung auf einen breiteren Rahmen auszuweiten. Dies ermöglicht es der GGL, schnell und effektiv auf bislang unbekannte Mitwirkungen zu reagieren.
Vorstand Ronald Benter sagte zur Entscheidung des VG Halle vom 2. Oktober 2024: „Dieser weitere Erfolg beim Einsatz von Paymentblocking zeigt, dass Ländergrenzen kein Hindernis für die Durchsetzung des Glücksspielrechts darstellen. Wir tolerieren unkooperatives Verhalten von Zahlungsdienstleistern nicht. Unternehmen, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten, müssen mit Konsequenzen rechnen.“
Die GGL appelliert an alle Zahlungsdienstleister, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und mit der GGL zusammenzuarbeiten. Die Entscheidung des VG Halle ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die GGL auch international gegen unerlaubte Aktivitäten erfolgreich ist.