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Holzmensch von Händen umformt

Konkrete Spielerschutzmaßnahmen

für verschiedene Glücksspielarten

Regeln für jede Glücksspielart

Welche Regelungen gibt es für die verschiedenen Glücksspielarten?

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verfolgt unter anderem das Ziel, die Entstehung von Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern und Voraussetzungen für die wirksame Bekämpfung von Sucht zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden neben allgemeinen, spielartenübergreifenden Regelungen auch spezielle Maßnahmen für einzelne Glücksspielarten eingeführt.

Welche Glücksspielarten der GlüStV 2021 unterscheidet und wie diese definiert sind, erläutern wir ausführlich in unserem FAQ zu Glücksspielarten.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die konkreten Spielerschutzregelungen für Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Sportwetten und Pferdewetten.

Virtuelle Automatenspiele

Virtuelle Automatenspiele sind digitale Nachbildungen klassischer Spielautomaten, wie sie aus Spielhallen oder Gaststätten bekannt sind. Legale Anbieter von Virtuellen Automatenspielen müssen neben den allgemeinen glücksspielübergreifenden Spielerschutzmaßnahmen zusätzlich folgende Vorschriften umsetzen:

Verwendung bestimmter Begriffe

Begriffe wie „Casino“ oder „Casinospiele“ dürfen nicht verwendet werden.

Grund ist die gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen den von Bundesländern betriebenen Online-Casinos und länderübergreifenden Virtuellen Automatenspielen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem FAQ-Bereich Legale Online Casinos in Deutschland.

5 Sekunden Mindestdauer pro Spiel

Während des Spielens gilt ein Verbot von schnellen Wiederholungen des Spielablaufs. Als ein Spiel wird ein Durchlauf verstanden. Liegt der eingezahlte Betrag beispielsweise bei einem Euro und der Einsatz pro Spiel bei 10 Cent, können 10 Spiele gespielt werden.

Zwischen diesen Spielen muss allerdings eine Mindestdauer von 5 Sekunden liegen. Das heißt, erst nach Ablauf von mindestens 5 Sekunden kann ein neues Spiel gestartet werden.

Cool Down Phase: Spielpause nach einer Stunde

Nach einer ununterbrochenen Spieldauer von 60 Minuten müssen Spielende aktiv ein Informationsfeld bestätigen, wenn ein Weiterspiel gewünscht ist. Eine weitere Teilnahme ist dann erst nach 5 Minuten nach Bestätigung der Kenntnisnahme möglich.

Spielenden muss zudem die Zeit der Spieldauer insgesamt dauerhaft angezeigt werden.

Manueller Spielstart

Ein automatischer Start der einzelnen Spiele, so wie es bei klassischen Spielautomaten in beispielsweise Spielhallen teilweise möglich ist, ist bei Virtuellen Automatenspielen verboten. Jedes Spiel muss einzeln und manuell vom Spielenden gestartet werden.

Ein Euro Einsatzgrenze

Es darf maximal ein Euro pro Spiel eingesetzt werden.

Transparente Gewinnchancen

Die Gewinnwahrscheinlichkeit muss zufallsbasiert sein. Darüber muss Spielenden die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote pro eingesetzten Euro, (die Return-to-Player-Rate (RTP)) deutlich angezeigt werden.

Jackpotverbot

Der mögliche Gewinn muss vor Beginn des Spiels feststehen. Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen dürfen nicht dazu angesammelt werden, um Gewinne in zukünftigen Spielen schaffen zu können.

Transparenz der Informationen

Auf der Internetseite müssen Anbieter den Spielenden alle spielrelevanten Informationen klar und dauerhaft zur Verfügung stellen.

Online-Poker

Es gibt verschiedene Online-Poker Varianten, die durch die GGL erlaubt werden können. Die häufigste davon heißt „Texas Hold’em“. Online kann im „Cash Game“ (Echtgeldspiel) oder Turnierformat (Buy-in, also der Einkauf in ein Turnier mit Echtgeld) gespielt werden.

Folgende Spielerschutzmaßnahmen müssen in allen Varianten von Anbietern gewährleistet werden:

Spieleridentität und Tischzuweisung

Spielende werden durch Zufall einem Tisch zugewiesen. Es dürfen ausschließlich natürliche Personen gegeneinander spielen, also keine Computerprogramme, KI-Bots o. ä.)

Anzahl der Tische

Beim Online-Poker ist das Spielen von maximal vier virtuellen Tischen bei einem Anbieter gleichzeitig möglich.

Einsatzregeln

Laut GlüStV 2021 sind Einsatz-, Verlust-, Buy-in- und Tischlimits vorzusehen, die eine Kontrolle des Spielverhaltens ermöglichen. Das bedeutet:

Anbieter müssen für die Teilnahme an einem Turnier Limits festlegen, darunter:

  • ein maximales Buy-in,
  • ein Tischlimit, also den maximalen Betrag, den eine Spielerin oder ein Spieler an einem virtuellen Tisch einsetzen darf,
  • eine Begrenzung der Mindesteinsätze pro Hand (z. B. Blind oder Ante),
  • sowie ein Verlustlimit.

Die GGL prüft im Erlaubnisverfahren, ob diese Limits den Anforderungen des Spielerschutzes entsprechen.

Konkrete Beträge sind im GlüStV 2021 nicht festgelegt, sondern werden im Rahmen der Erlaubnisauflagen oder durch nachgelagerte Regelungen bestimmt.

Sportwetten

Sportwetten dürfen nur angeboten werden, wenn sie nach Art und Zuschnitt vorher erlaubt worden sind. Für Sportwetten gelten folgende Vorschriften zusätzlich neben den glücksspielübergreifenden Spielerschutzmaßnahmen:

Zulässige Wettinhalte

Sportwetten können nur auf Sportereignisse abgegeben werden. Wetten auf gesellschaftliche, politische Ereignisse o. ä. sind nicht erlaubnisfähig. Das Wetten auf E-Sport ist nicht möglich, da es nicht als Sport zugelassen ist.

Wettverbot bei bestimmten Gruppen

Es ist nicht erlaubt, Wetten auf Minderjährige oder Amateure (Im Fußball z.B. unterhalb der 3. Liga) zu platzieren. Ausgenommen davon sind national oder international bedeutsame Großereignisse. Mehr Informationen dazu gibt es in unserem FAQs zu Wetten auf Amateurligaspiele.

Erlaubte Wettarten

Folgende Wettarten können angeboten werden:

  • Ergebniswette: Bei dieser Art von Wette wird auf das Endergebnis (Sieg, Niederlage, Unentschieden) getippt.
  • Ereigniswette: Bei Ereigniswetten werden Tipps auf Vorgänge während eines Sportereignisses abgegeben, wie beispielsweise Anzahl der Tore beim Fußball.

Diese beiden Wettarten werden vor Beginn des Sportereignisses abgegeben und dürfen kombiniert werden.

  • Livewetten: Livewetten dürfen nur auf das Ergebnis des Sportereignisses und auf seltene Vorgänge während des Sportereignisses abgegeben werden, damit nicht zu häufig gewettet wird. Livewetten sind möglich auf z. B. das nächste Tor im Fußball oder den nächsten Satz im Tennis oder Volleyball, aber nicht auf den nächsten Korb im Basketball, den nächsten Punktgewinn in Tennis oder Volleyball oder das nächste Tor im Handball. Durch die Begrenzung der Live-Ereigniswetten wird der erhöhten Suchtgefahr Rechnung getragen.
Auszahlung von Gewinnen

Gewinne aus Wetten, dürfen erst nach offiziellem Ende des Sportereignisses, auf das die Wette abgegeben wurde, ausgezahlt werden.

Pferdewetten

Pferdewetten bilden ein historisch gewachsenes Sondersegment im Bereich der Sportwetten. Neben der klassischen Buchmacherwette gibt es im Bereich der Pferdewette die Besonderheit der Totalisatorwette. Diese unterscheidet sich von der Buchmacherwette dadurch, dass nicht gegen den Buchmacher, sondern gegen die Mitspieler gewettet wird.

Für die Veranstaltung von Pferdewetten im Internet gelten weitestgehend dieselben Vorgaben wie für die Sportwetten, so ist auch für die Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten im Internet eine Erlaubnis notwendig. Der Anteil am Sportwettmarkt ist insgesamt eher gering.