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Aufbau der Behörde läuft mit Hochdruck

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

Die Vorstände der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder berichten zum Jahreswechsel zum Stand des Aufbaus der Behörde.

Vorteil Zentralisierung: Eine Behörde als Koordinierungsstelle für alle Fragen rund um das Thema Glücksspielwesen

Ronald Benter: „Mit der Errichtung der GGL wurde zum ersten Mal eine zentrale Aufsichts- und Vollzugsbehörde geschaffen, die mit der notwendigen Fachkompetenz für Glücksspielrecht, Digitalisierung und Sozialforschung sowie mit entsprechenden Sachmitteln ausgestattet sein wird.“ Vorstandskollege Benjamin Schwanke ergänzt: „Mit der GGL bekommt Deutschland eine entscheidende Koordinierungsstelle für alle Fragen rund um das Thema Glücksspielwesen. Durch die Bündelung von Ressourcen können zukünftig Fehlentwicklung und illegales Spiel schneller erkannt und gegengesteuert werden.“ Damit die Behörde 2023 ihre vollumfänglichen Aufgaben übernehmen kann, arbeiten beiden Vorstände mit ihren Mitarbeitern unter Hochdruck am Aufbau der Behörde.

Fahrplan

Bereits zum 1. Juli 2022 geht die Verantwortung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels an die GGL über. Zu den Aufgaben gehören dann zum Beispiel Maßnahmen des IP-Blockings oder des Payment-Blockings bei illegalem Spiel, sowie die Untersagung bezüglich unerlaubten Glücksspiels im Internet und der Werbung dafür. Bis zum 30.06.2022 wird das Payment-Blocking noch durch das Innenministerium in Niedersachsen zentral für alle Länder wahrgenommen. Das mit dem GlüStV 2021 neu eingeführte IP-Blocking obliegt bis 30.06.2022 dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Ronald Benter: Vollumgänglicher Start ist der erste Januar 2023. Derzeit stehen dafür alle Ampeln auf grün.“

Politischer Rückenwind

Ronald Benter: „Es gibt einen spürbaren politischen Rückenwind für die Durchsetzung der im GlüStV 2021 verankerten gesetzlichen Regelungen. Das macht uns optimistisch, dass die länderübergreifende Regulierung des Glücksspielmarktes langfristig gelingt.“

Benjamin Schwanke: „Wir benötigen dafür jedoch auch die Unterstützung aller involvierten Behörden. Nur wenn Strafverfolgungsbehörden, Steuer-, Finanz- und Medienaufsichtsbehörden ihre Kompetenzen konsequent und effektiv wahrnehmen werden wir insgesamt erfolgreich sein. Benter ergänzt: „Auch die legalen Anbieter können einen Beitrag gegen illegales Glücksspiel leisten, in dem sie illegale Anbieter durch wettbewerbsrechtliche Verfahren bekämpfen.“

Herausforderung Mitarbeitergewinnung

Bis Anfang 2023 soll die Behörde auf ca. 110 Mitarbeiter anwachsen. In der Behörde soll langfristig die Kompetenz zu allen Fragen rund um das Thema Online-Glücksspiel in Deutschland gebündelt werden. Die Gewinnung von Mitarbeitern mit entsprechender Fachexpertise ist daher eine der zentralen Herausforderungen beim Aufbau der Behörde.

Im ersten Schritt wurden die notwendigen Mitarbeiter für den Verwaltungsbereich der GGL eingestellt. Fokus in den kommenden Monaten liegt auf der Einstellung von Experten für die operative Arbeit der zukünftigen Glücksspielaufsichtsbehörde.

Ronald Benter:Wir suchen gute Juristinnen und Juristen, Verwaltungsfachwirte, aber auch DigitalisierungsexpertInnen, Spezialisten für Suchtforschung und weitere Mitstreiter, die mit uns die große Aufgabe der Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes angehen, und dabei auch nach neuen Wegen suchen, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.“

Unterstützt wird die GGL sowohl bei der Suche als auch bei der Einarbeitung der neuen Mitarbeiter durch die Länder.  Benjamin Schwanke: “Wir sind daher optimistisch, dass uns die Einstellung der notwenigen Mitarbeiter bis Anfang 2023 gelingt.“

Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessensgruppen angelaufen

Die Vorstände haben in den vergangenen Wochen Ziele, Aufgaben und Strategie der GGL in vielen Veranstaltungen/ Konferenzen vorgestellt und Gespräche mit Interessensgruppen und Institutionen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft aufgenommen. Zentrales Thema derzeit ist die anstehende Evaluierung des GlüStV 2021 und hier insbesondere auch die derzeit angestoßende gesellschaftliche Debatte zu Werbebeschränkungen für Glücksspiele.

Aktuelle Debatte zu Werbebeschränkungen (insbesondere für Sportwetten)

Der GlüStV 2021 beinhaltet sehr umfangreiche Regelungen für die Werbung für legale Glücksspielangebote. Insbesondere ist Werbung verboten, die Spielanreize schafft. Werbung soll vielmehr eine Lenkungsfunktion wahrnehmen, um Spieler zu erlaubten Angeboten zu leiten, nicht aber „Nicht-Spieler“ zur Teilnahme zu motivieren. Werbung, die sich speziell an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Gruppen richtet, ist verboten. Es gilt das Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt. Werden die Regeln nicht eingehalten, kann die zuständige Aufsichtsbehörde ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten.

Da derzeit für Virtuelle Automatenspiele und Online-Poker noch keine Erlaubnisse – außerhalb Schleswig-Holsteins – erteilt wurden, ist auch entsprechende Werbung dafür bisher nicht erlaubt und wird durch die übergangsweise zuständige Behörde, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt geahndet.

Trotz dieser bereits bestehenden Regeln wurde eine mediale und politische Debatte insbesondere aufgrund des derzeitigen Werbeverhaltens im Bereich Sportwetten angestoßen. Die GGL begrüßt diese gesellschaftliche Debatte. Sie kann für die geplante Evaluierung der staatsvertraglichen Regelungen im GlüStV 2021 dienlich sein, denn im Zuge der Evaluierung des GlüStV 2021 sollen auch die Regelungen hinsichtlich der Werbung überprüft werden. Gleichwohl sind die Ergebnisse der Evaluierung des erst wenige Monate geltenden GlüStV 2021 auch in diesem Punkt abzuwarten.