Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat der Tipster Limited mit Bekanntgabe des Bescheids am 15.06.2023 die erteilte Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet und im stationären Betrieb widerrufen.
Im Rahmen der aufsichtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Erlaubnisvoraussetzungen für den legalen Betrieb durch den Anbieter nicht mehr erfüllt sind.
Tipster ist damit nicht mehr in der amtlichen Whitelist erlaubter Veranstalter öffentlicher Glücksspiele ausgewiesen.
Die GGL informiert die Öffentlichkeit über diese Tatsache, um Verbraucher zu schützen und den Spielerschutz sicherzustellen. Dieser ist bei Tipster nicht mehr gewährleistet.
Die GGL setzt mit diesem Vorgehen die Ziele des GlüStV 2021 konsequent um.
Ronald Benter, Vorstand der GGL: „Wir gehen konsequent gegen Erlaubnisinhaber vor, wenn diese gegen elementare Regeln des Glücksspielstaatsvertrages verstoßen.“ Vorstandskollege Benjamin Schwanke ergänzt: „auch vor den großen Playern des Marktes schrecken wir dabei nicht zurück.“