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GGL veröffentlicht Whitelist im neuen Design
Interaktive Whitelist: Mehr Übersicht und Nutzungsfreundlichkeit auf der Webseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder
Um die Whitelist, die bisher als PDF-Dokument zum Download auf der GGL-Webseite zur Verfügung stand, für VerbraucherInnen noch transparenter zu gestalten, wird sie ab jetzt als interaktive Version bereitgestellt und ermöglicht eine gezielte Suche sowie eine nutzungsfreundliche Filterfunktion. So können Interessierte nach spezifischen Glücksspielarten und den jeweiligen Zuständigkeiten filtern.
Transparenz für VerbraucherInnen
Die amtliche Whitelist führt alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen auf, die in Deutschland über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verfügen*.
Die GGL verfolgt mit der Neugestaltung ihr Ziel der Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes sowie der Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht, da VerbraucherInnen nun direkt auf der Webseite der GGL prüfen können, bei welchen Glücksspielanbietern es sich um legale oder illegale handelt. Alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Whitelist stehen, sind illegal.
Neue Funktionen für bessere Struktur und Übersicht
Durch die neuen kombinierbaren Filterfunktionen haben Interessierte die Möglichkeit nach spezifischen Glücksspielarten zu filtern und einzusehen, ob die GGL oder die Glücksspielbehörde des entsprechenden Landes für das Glücksspielangebot zuständig ist.
Neu ist außerdem die Option, neben dem erstmaligen Erlaubnisdatum des Glücksspielangebots auch die Daten eventueller Folgeerlaubnisse einzusehen. Darüber hinaus erhalten NutzerInnen eine deutlichere Übersicht, welche und wie viele Glücksspielarten von einzelnen Anbietern angeboten werden.
FAQ zu Glücksspielarten
Die GGL veröffentlicht zudem eine FAQ-Seite zu häufig gestellten Fragen über die verschiedenen Glücksspielarten und behördliche Zuständigkeiten.
Hier geht es zur neuen Whitelist.
Hier geht es zu den FAQ zu Glücksspielarten.
* Eine Ausnahme stellen Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten dar. Diese werden nicht auf der Whitelist geführt.