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Aufgaben / Ziele / Zuständigkeiten

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

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Aufgaben und Ziele

Wir regulieren den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland

Kernaufgaben der GGL ab 1. Januar 2023 gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021

  • Die GGL reguliert den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland. Sie ist die Erlaubnis und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote insbesondere im Internet.

  • Die GGL sorgt dafür, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten und bekämpft Anbieter, die diese Regeln nicht umsetzen. Im Mittelpunkt steht die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht.

  • Die GGL bekämpft und unterbindet unerlaubtes Glücksspiel, insbesondere im Internet, und beugt den Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vor.

  • Die GGL stellt eine einheitliche Rechtsanwendung und –durchsetzung vor allem beim Internetglücksspiel gemäß GlüStV 2021 sicher und ermöglicht den Glücksspielanbietern eine Betätigung unter gleichen und einheitlichen Rahmenbedingungen.

  • Die GGL beobachtet die Entwicklung des Glücksspielmarktes, um aktiv auf neue Phänomene oder Fehlentwicklungen zu reagieren sowie Politik und Verbände beraten zu können. Die Behörde beobachtet und fördert dazu auch die wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen.

  • Die GGL unterstützt die Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Glücksspielaufsichtsbehörden sowie bei der Zusammenarbeit mit den Glücksspielaufsichtsbehörden anderer Staaten.

  • Die GGL ist zentraler Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen (Politik, Spielende, Glücksspielanbieter, Sucht- und Präventionsverbände) bei Fragen rund um das Thema Glücksspiel.

Gemäß § 27f Abs. 1 bis 5 des GlüStV 2021 ist die GGL insbesondere zuständig für

  • die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von
    • Online-Poker / Virtuelle Automatenspiele,
    • Pferdewetten im Internet,
    • Sportwetten,
    • Bundesweite Soziallotterien,
    • Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern,
    • Klassenlotterien,

  • für die Glücksspielaufsicht gegenüber den Erlaubnisinhabern,

  • die Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages für das Einzahlungslimit sowie die Festsetzung von entsprechenden bindenden Rahmenregelungen,

  • die Glücksspielaufsicht wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Bundesland angeboten wird,

  • die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote und der Unterbindung von Zahlungsunterbindung,

Wofür die GGL nicht zuständig ist

 Die GGL ist nicht zuständig für

  • das Spielersperrsystem OASIS.
    •  Die Verantwortung für das Spielersperrsystem liegt dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt.
  • terrestrische/stationäre Glücksspielangebote - Glücksspiel an einem öffentlich zugänglichen Ort, nicht im Internet (z. B. Spielbanken, Spielhallen, Gaststätten, Wettvermittlungsstellen etc.).
    • Zuständig hierfür sind die Glücksspielaufsichten des jeweiligen Bundeslandes.
  • die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (beispielsweise Rückforderung von Verlusten oder Einsätzen aus dem Glücksspiel).
    • Die Glücksspielaufsichtsbehörden, somit auch die GGL, können zivilrechtliche Ansprüche nicht durchsetzen. Auch die Rechtsberatung und -durchsetzung darf durch die Glücksspielaufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben nicht durchgeführt werden.
  • Prüfung und Bewertung von Glücksspielkonzepten und -ideen.
    • Hierzu darf die GGL keine Beratung durchführen. Sie ist gegenüber allen Marktteilnehmern zur Neutralität verpflichtet.

Die GGL ist zentraler Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen bei Fragen rund um das Thema Glücksspiel.

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