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Historie

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

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Zeitplan

01.01.2024

Rückblick auf das Jahr 2023

Mit Beginn des Jahres 2023 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nach anderthalb Jahren Vorbereitung ihre Arbeit in vollem Umfang aufgenommen. Das Jahr war geprägt von der Abschlussphase der Aufbauarbeiten, dem Übergang aller Zuständigkeiten von den Vorgängerbehörden sowie der weiteren Einstellung von Personal, um eine effektiv arbeitende Behörde zu schaffen. Im Tätigkeitsbericht der GGL für 2023 ist aufbereitet, welche Erfolge bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels erzielt wurde und welche Schwerpunkte bei den weiteren Aufgaben gestezt wurden. Außerdem sind die Zahlen für die Entwicklung des deutschen Glücksspielmarktes aufbereitet.

Die Highlights von 2023 sind hier zusammengefasst.

01.01.2023

Operativer START – vollumfängliche Aufgabenübernahme

Den Großteil ihrer im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) beschriebenen Aufgaben nimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder seit 1. Januar 2023 wahr. Hier geht es zu den Kernaufgaben und Zuständigkeiten.

Die GGL zieht außerdem erste Bilanz auf die ersten 1,5 Jahre ihrer Tätigkeit. Sie analysiert den deutschen Glücksspielmarkt und gibt Einblick in die Organisation des Aufbaus, Schwierigkeiten und Erfolge beim Aufbau der Behörde im GGL-Jahresbericht 2021/2022.

01.07.2022

Erste operative Tätigkeiten

Die GGL übernimmt die Verantwortung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels (Untersagung unerlaubten Glücksspiels im Internet und der Werbung dafür inkl. IP-Blocking und Zahlungsunterbindung).

Ein Fokus liegt außerdem auf der weiteren Gewinnung von ExpertInnen für Glücksspielrecht/-markt.

01.07.2021

Einrichtung GGL ohne operative Tätigkeiten

Wesentliche Bestandteile der Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder sind der Aufbau der notwendigen Strukturen, Personalgewinnung und die Beobachtung des Glücksspielmarktes.

Glücksspielaufsicht vor 2021

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 haben sich die 16 Länder erstmals darauf geeinigt, Glücksspiele im Internet in Form eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt umfassend zuzulassen, dies jedoch mit sehr hohen Anforderungen an den Spieler- und Jugendschutz und an die Prävention von Glücksspielsucht. Dieser Schritt war notwendig, da sich der deutsche Glücksspielmarkt im Zuge der Digitalisierung stark veränderte und immer mehr Glücksspielangebote und Sportwetten ohne umfassenden Spieler- und Jugendschutz auf den Online Markt drängten.

Um die Aufgaben der Regulierung und Überwachung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes in zentrale Hände zu geben, sah der Glücksspielstaatsvertrag 2021 die Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als Anstalt öffentlichen Rechts vor.

Zum 01.07.2022 wurde die Behörde in Halle an der Saale als zentrale Aufsichtsbehörde errichtet.

Bis durch die GGL alle notwendigen Voraussetzungen zur Übernahme der operativen Tätigkeiten geschaffen wurden, nahmen die Aufgaben planmäßig während der Übergangsphase von 2021 bis 2023 verschiedene Länder und deren zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden wahr:

Zuständigkeiten in der Übergangsphase 2021 bis 2023

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Referat 208, war gemäß § 17 Abs. 6a des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Glücksspielgesetz - GlüG LSA) als obere Glücksspielaufsichtsbehörde die während der in § 27p des Glücksspielstaatsvertrages 2021 jeweils bestimmten Übergangszeiten zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt und zudem zuständig:

  • für die Führung der Limitdatei nach § 6c Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern nach § 6h Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 sowie für die Führung des Safe-Server-Überwachungssystems für die elektronische Kontrolle nach § 6i Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021,
  • für die Festsetzung von bindenden Rahmenregelungen bei der Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages für das Einzahlungslimit für Anbieter von Online-Casinospielen nach § 6c Abs. 1 Satz 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021,
  • für die Glücksspielaufsicht nach § 9a Abs. 3 Nr. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird,
  • für die Ergreifung von Maßnahmen nach § 9a Abs. 3 Nr. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote gegen im Sinne der §§ 8 bis 10 des Telemediengesetzes verantwortliche Diensteanbieter,
  • für die Führung und Veröffentlichung einer gemeinsamen amtlichen Liste nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrages 2021, die sogenannte Whitelist
  • und insoweit auch für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 28a des Glücksspielstaatsvertrages 2021.
  • Gemäß § 50 Nr. 8 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) war das Landesverwaltungsamt, Referat 208, insoweit auch die zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde.

Pferdewetten im Internet

gem. § 27 Abs. 2 GlüStV 2021

Regierungspräsidium Darmstadt

Sportwetten

Regierungspräsidium Darmstadt

Bundesweite Soziallotterien

gem. §§ 12 ff. GlüStV 2021

Ministerium des Inneren
und für Sport Rheinland-Pfalz

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Zuständiges Referat für Bundesweite Soziallotterien im Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz war das Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht.

Dr. Birger Thomas Hansen
Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht

MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT RHEINLAND-PFALZ

Schillerplatz 3-5 | 55116 Mainz
Telefon +49 (6131) 16 - 3376
Telefax +49 (6131) 1617 - 3376
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https://mdi.rlp.de

Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern

gem. § 19 Abs. 2 GlüStV 2021

Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport

Klassenlotterien

gem. § 10 Absatz 3 GlüStV 2021

Behörde für Inneres und Sport
Freie und Hansestadt Hamburg