Historie
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Zeitplan
Der Zeitplan zum Aufbau der GGL
1. 7. 2021
Einrichtung GGL ohne operative Tätigkeiten
• Aufbau der notwendigen Strukturen
• Mitarbeitergewinnung
• Beobachtung des Glücksspielmarktes
1. 7. 2022
Erste operative Tätigkeiten
• Verantwortung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels (Untersagung unerlaubten Glücksspiels im Internet und der Werbung dafür inkl. IP-Blocking und Zahlungsunterbindung
• Weitere Gewinnung von Experten für Glücksspielrecht/-markt
1. 1. 2023
Operativer START – vollumfängliche Aufgabenübernahme
Wir regulieren den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland!
Den Großteil ihrer im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) beschriebenen Aufgaben nimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder seit 1. Januar 2023 wahr.
Bis durch die Behörde alle notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, sind die Aufgaben planmäßig während der Übergangsphase bis 2023 von verschiedenen Ländern und deren zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden wahrgenommen worden.
Online Poker / Virtuelle Automatenspiele
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Pferdewetten im Internet
Regierungspräsidium Darmstadt
Sportwetten
Regierungspräsidium Darmstadt
Bundesweite Soziallotterien
Ministerium des Inneren
und für Sport Rheinland-Pfalz*
Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern
Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport
Klassenlotterien
Behörde für Inneres und Sport
Freie und Hansestadt Hamburg
* Zuständiges Referat für Bundesweite Soziallotterien im Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz war das Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht.
Dr. Birger Thomas Hansen
Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht
MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT RHEINLAND-PFALZ
Schillerplatz 3-5 | 55116 Mainz
Telefon +49 (6131) 16 - 3376
Telefax +49 (6131) 1617 - 3376
https://mdi.rlp.de
Das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Referat 208, war gemäß § 17 Abs. 6a des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Glücksspielgesetz - GlüG LSA) als obere Glücksspielaufsichtsbehörde die während der in § 27p des Glücksspielstaatsvertrages 2021 jeweils bestimmten Übergangszeiten zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt und zudem zuständig:
- für die Führung der Limitdatei nach § 6c Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern nach § 6h Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 sowie für die Führung des Safe-Server-Überwachungssystems für die elektronische Kontrolle nach § 6i Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021,
- für die Festsetzung von bindenden Rahmenregelungen bei der Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages für das Einzahlungslimit für Anbieter von Online-Casinospielen nach § 6c Abs. 1 Satz 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021,
- für die Glücksspielaufsicht nach § 9a Abs. 3 Nr. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird,
- für die Ergreifung von Maßnahmen nach § 9a Abs. 3 Nr. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote gegen im Sinne der §§ 8 bis 10 des Telemediengesetzes verantwortliche Diensteanbieter,
- für die Führung und Veröffentlichung einer gemeinsamen amtlichen Liste nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrages 2021, die sogenannte Whitelist
- und insoweit auch für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 28a des Glücksspielstaatsvertrages 2021.
- Gemäß § 50 Nr. 8 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) war das Landesverwaltungsamt, Referat 208, insoweit auch die zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde.