Zum 1.7.2022 übernahm die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die Verantwortung für die Bekämpfung von illegalem länderübergreifendem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür. Zuvor nahm das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) diese Aufgabe übergangsweise für die GGL vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 wahr.
Dies betraf unter anderem auch die Werbehandlungen sogenannter Streamer/Youtuber. Diesbezüglich ist das LVwA u. a. gegen einen bekannten Youtuber/Streamer sowohl verwaltungsrechtlich als auch strafrechtlich vorgegangen. Im Frühjahr 2022 wurde sowohl wegen der Werbung für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel (§ 284 Abs. 4 StGB) als auch wegen der Beteiligung am unerlaubten öffentlichen Glücksspiel (§ 285 StGB) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Der Youtuber/Streamer wurde zuvor bereits im Herbst 2021 auf die Strafbarkeit seiner Handlungen sowie auf die Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 5 Abs. 7 GlüStV 2021) hingewiesen, stellte die unerlaubten Werbehandlungen jedoch nicht ein. Die Berliner Staatsanwaltschaft wurde dementsprechend tätig, wie in der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin veröffentlicht: https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1292025.php .