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Erfolg beim Vorgehen gegen unerlaubte Glücksspielwerbung

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

Zum 1.7.2022 übernahm die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die Verantwortung für die Bekämpfung von illegalem länderübergreifendem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür. Zuvor nahm das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) diese Aufgabe übergangsweise für die GGL vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 wahr.

Dies betraf unter anderem auch die Werbehandlungen sogenannter Streamer/Youtuber. Diesbezüglich ist das LVwA u. a. gegen einen bekannten Youtuber/Streamer sowohl verwaltungsrechtlich als auch strafrechtlich vorgegangen. Im Frühjahr 2022 wurde sowohl wegen der Werbung für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel (§ 284 Abs. 4 StGB) als auch wegen der Beteiligung am unerlaubten öffentlichen Glücksspiel (§ 285 StGB) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Der Youtuber/Streamer wurde zuvor bereits im Herbst 2021 auf die Strafbarkeit seiner Handlungen sowie auf die Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 5 Abs. 7 GlüStV 2021) hingewiesen, stellte die unerlaubten Werbehandlungen jedoch nicht ein. Die Berliner Staatsanwaltschaft wurde dementsprechend tätig, wie in der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin veröffentlicht: https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1292025.php .