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Gerichtsentscheidungen stärken Spieler- und Jugendschutz

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

Die GGL sieht sich einer Vielzahl an Klageverfahren von Anbietern von Glücksspiel im Internet ausgesetzt. Die Klagen und Eilrechtsschutzverfahren richten sich gegen die von der GGL oder den vormals zuständigen Behörden mit Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilten Erlaubnisse, deren Ziel insbesondere die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes ist.

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat jüngst in fünf Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Halle auf Beschwerde der GGL geändert und die Vorgaben der GGL weitestgehend bestätigt. Das OVG hielt insbesondere die Verbote von Dauerwerbesendungen, der Werbung für unentgeltliche Online-Casino-Spiele und virtuelle Automatenspiele, von Influencer-Marketing, der Werbung durch Streamer sowie der Affiliate-Werbung mit Partnern, die auch für illegales Glücksspiel werben, für zulässig.

Justizpressestellen: Startseite (sachsen-anhalt.de)

Wie im Bereich des legalen Glücksspiels verzeichnet die GGL auch bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels Erfolge. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte in einem Eilrechtsschutzverfahren die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung der GGL gegen einen Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Internet. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist öffentliches Glücksspiel in Deutschland ohne Erlaubnis verboten und kann untersagt werden. Der Erlaubnisvorbehalt ist mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar, weil er den unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Kriminalbekämpfung dient.

Verwaltungsgericht Halle: Pressemitteilungen (sachsen-anhalt.de)

Diese Entscheidungen sind ein starkes Signal für die Belange des Spieler- und Jugendschutzes und bestärken die GGL erneut bei der konsequenten Umsetzung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages 2021.